1. Kritische Überprüfung der Richtsatzsammlung:
Unsere Kanzlei hat kürzlich einen detaillierten Aufsatz in der Fachzeitschrift „Revisionspraxis“ 2/2019, S. 66 ff. veröffentlicht, in dem wir die Methodik und Rechtmäßigkeit der Verwendung der Richtsatzsammlung zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen kritisch beleuchten. Unser Fachbeitrag „Die Richtsatzsammlung – Ein untaugliches Mittel zur Schätzung?“, von Sandra Schweizer, Dr. Robert Konold, und Rainer Feldmann, hinterfragt die aktuelle Praxis und betont die Notwendigkeit einer fairen und individuellen steuerlichen Beurteilung.
2. Überprüfung durch den Bundesfinanzhof (BFH):
Parallel dazu hat der BFH ein Verfahren eingeleitet (Aktenzeichen XI R 11/20, Verhandlung vom 12. März 2022), das die Rechtmäßigkeit der Verwendung der Richtsatzsammlung in der Steuerpraxis prüft. Die Entscheidung in diesem Verfahren könnte wegweisend für die zukünftige Handhabung von steuerlichen Schätzungen sein und steht im Einklang mit den von uns in der „Revisionspraxis“ diskutierten Bedenken.
3. Aktualisierung durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF):
Das BMF hat am 15. Januar 2023 eine neue Richtsatzsammlung herausgegeben, die zwar aktualisierte Durchschnittssätze enthält, aber auch betont, dass diese nicht blindlings für Schätzungen herangezogen werden sollten. Diese Entwicklung ruft nach erhöhter Wachsamkeit und Anpassung in der Buchführungspraxis.
Unser Engagement für Sie:
Wir verstehen, dass diese Entwicklungen schwierig sein können, besonders für Unternehmen in bargeldintensiven Branchen, aber auch für andere Branchen ist dies relevant. Daher setzen wir uns aktiv dafür ein, dass Ihre Interessen sowohl auf dem rechtlichen Prüfstand als auch durch unsere fachliche Beratung vertreten sind. Unsere Veröffentlichungen und unser Engagement in der steuerrechtlichen Diskussion zeigen, dass wir an vorderster Front stehen, wenn es darum geht, die Interessen unserer Mandanten zu schützen.
Nächste Schritte für Ihr Unternehmen:
Sicherstellung einer akkuraten und konformen Buchführung, um potenzielle Konflikte mit der Finanzverwaltung zu vermeiden.
Nutzung unserer Beratungsleistungen, um sich über die Best Practices und notwendigen Anpassungen im Licht der jüngsten Entwicklungen zu informieren.
Aktive Kommunikation mit unserem Team bezüglich Ihrer Anliegen und Fragen zu diesem Thema.
Bitte sehen Sie unseren Beitrag in der „Revisionspraxis“ und die aktuellen gerichtlichen Überprüfungen als Teil unseres umfassenden Dienstleistungspakets an, das darauf abzielt, Sie in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns für eine detaillierte Beratung zu kontaktieren. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass Ihr Unternehmen auch weiterhin auf einem soliden steuerlichen Fundament steht.