Achtung – Wir ziehen um: ab dem 29.10.24 finden Sie uns hier: Alte Landstraße 27, 85521 Ottobrunn – Weitere Infos hier.

Steuerberatung in Ottobrunn

Steuern

Audits in Ottobrunn

Audits

Unternehmensbewertung bei LKC in Ottobrunn

Bewertung

Rechtsberatung in der Kanzlei LKC Ottobrunn

Recht

Karriere bei LKC Ottobrunn bei München

Karriere

Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund

23. November 2023

Das ist immer wieder ein Streitpunkt und ist oft schwieriger durchzusetzen als man meint. Aktuell wurde in einer Entscheidung des OLG München, Beschluss v. 11.10.2023 - 7 U 3195/22 die Kündigung aus wichtigem Grund abgelehnt.

News zum Thema Recht bei LKC Ottobrunn

Der Ausschluss eines Gesellschafters bedarf eines wichtigen Grundes (vgl. § 9 Abs. 1 PartGG, § 140 Abs. 1 Satz 1, § 133 HGB). Der wichtige Grund ist im HGB nicht abschließend definiert. Es besteht Einigkeit, dass für die Konkretisierung § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB herangezogen werden kann. Danach kommt es darauf an, ob den anderen Gesellschaftern der Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Für die Frage der Zumutbarkeit kommt es nicht auf die Zukunft des Unternehmens an, sondern auf die Dauer der Bindung an den Vertrag, die der durch den wichtigen Grund betroffene Teil ohne die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung noch durchstehen müsste. Nachteile durch eine nur noch kurze Vertragsrestlaufzeit sind in Kauf zu nehmen. Dies gilt erst recht, wenn – wie im vorliegenden Fall – ein wesentlicher Teil der erhobenen Vorwürfe (u. a. von sog. Schattenmandaten an der Kanzlei vorbei) bereits den Hintergrund der ordentlichen Kündigung bildeten.

Fazit: Man kann also nicht den Grund der ordentlichen Kündigung auch für die außerordentliche Kündigung einfach verwenden. Bei Fragen zum Gesellschaftsrecht wenden Sie sich an unser Team bei LKC Ottobrunn.

Weitere News

Wichtige Information: Unsere Kanzlei zieht um

Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Partnerinnen und Partner,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Kanzlei, LKC Ottobrunn, in neue, moderne Räumlichkeiten umzieht. Im Zeitraum vom 23. Oktober bis zum 28. Oktober 2024 werden wir unsere Büros in den dritten Stock des Gebäudes The View an der Alten Landstraße 27, 85521 Ottobrunn verlegen.

Zur Nichtigkeit von Grundstückskaufverträgen bei Schwarzgeldabreden

**Einführung**

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. März 2024 (V ZR 115/22) befasst sich mit der Frage der Nichtigkeit von Grundstückskaufverträgen bei sogenannten Schwarzgeldabreden. Solche Abreden liegen vor, wenn der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis niedriger beurkundet wird, um Steuern zu hinterziehen. Diese Entscheidung klärt wichtige Rechtsfragen und grenzt die Rechtsprechung zur Nichtigkeit von Werkverträgen im Zusammenhang mit Schwarzgeldabreden klar ab.

Anerkennung der Gewinnverteilungsabrede als Tätigkeitsvergütung bei vermögensverwaltender Personengesellschaft

#### Hintergrund und Relevanz

Die Anerkennung der Gewinnverteilungsabrede als Tätigkeitsvergütung ist insbesondere bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften von Bedeutung. Diese Regelung beeinflusst die steuerliche Behandlung der Gewinne und die Einkommensbesteuerung der Gesellschafter. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. April 2024 hat in diesem Zusammenhang Klarheit geschaffen.