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Info zu Auswirkungen des neuen Personengesellschaftsrecht (MOPEG) auf die Grunderwerbsteuer (GrEStG)

19. Oktober 2023

Sehr geehrte Mandanten,
wir möchten Sie auf wichtige Neuerungen aufmerksam machen, die erhebliche Auswirkungen auf zukünftige Grundstücksübertragungen bei Personengesellschaften haben könnten.

News zum Thema Steuern bei LKC Ottobrunn

Hier ist eine vereinfachte Zusammenfassung der rechtlichen Änderungen und deren mögliche Konsequenzen:

Hintergrund:

Im Rahmen des neuen Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) und des bevorstehenden Wachstumschancengesetzes gibt es bedeutende Änderungen, die ab dem 1. Januar 2024 wirksam werden. Diese Gesetze betreffen die Regelungen zur Grunderwerbsteuer, insbesondere bei Übertragungen von Grundstücken zwischen bestimmten Gesellschaftsformen sowie die Einbringung von Grundstücken in Personengesellschaften, z.B. auch für Nachfolgezwecke.

Was ändert sich?

Das neue Gesetz verändert die Behandlung von Personengesellschaften, indem es den traditionellen Begriff der „Gesamthand“ (das gemeinsame Vermögen von Gesellschaftspartnern) weitgehend abschafft. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Steuerbefreiungen, die bisher für Grundstücksübertragungen innerhalb solcher Gesellschaften galten.

Bisherige Steuerbefreiungen könnten ab 2024 wegfallen. Das bedeutet, dass bestimmte Übertragungen von Grundstücken, die bisher steuerbefreit waren, zukünftig möglicherweise der Grunderwerbsteuer unterliegen.

Warum ist das wichtig?

Diese Änderungen könnten zusätzliche Steuerbelastungen für Unternehmen bedeuten, die solche Grundstücksübertragungen planen oder bereits durchgeführt haben.

Wenn Sie Übertragungen oder Änderungen in Bezug auf Grundstücke oder Eigentum planen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um zu handeln und möglicherweise zukünftige steuerliche Belastungen zu vermeiden.

Was bedeutet das für Ihre geplanten Transaktionen?

Wenn Sie aktuell Transaktionen, z.B. die Gründung von Familiengesellschaften mit Grundstücken in Betracht ziehen, sollten Sie diese bevorstehenden Änderungen berücksichtigen. Kurzfristige Maßnahmen könnten langfristige Vorteile bieten und verhindern, dass Ihre Gesellschaft unnötigen zukünftigen Steuerbelastungen ausgesetzt wird.

Wie können wir Sie unterstützen?

Wir stehen Ihnen zur Seite, um Sie durch diese Änderungen zu navigieren. Unser Team kann Sie beraten, wie Sie am besten vorgehen, um Ihre Interessen zu schützen und Ihre Steuerbelastung zu optimieren.

Bitte zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen oder bei Rückfragen zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Sie durch diesen Prozess zu führen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr LKCO Steuerteam

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Wichtige Information: Unsere Kanzlei zieht um

Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Partnerinnen und Partner,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Kanzlei, LKC Ottobrunn, in neue, moderne Räumlichkeiten umzieht. Im Zeitraum vom 23. Oktober bis zum 28. Oktober 2024 werden wir unsere Büros in den dritten Stock des Gebäudes The View an der Alten Landstraße 27, 85521 Ottobrunn verlegen.