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Bedeutsame Klarstellung zum steuerschädlichen Verwaltungsvermögen

8. Januar 2024

in Erbschafts- und Schenkungsfällen von Betriebsvermögen

News zum Thema Steuern bei LKC Ottobrunn

Der BFH legt mit Urt. II R 49/21 v. 13.9.2023 § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG dahingehend aus, dass bei Handelsunternehmen, deren begünstigungsfähiges Vermögen aus Finanzmitteln iS von § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG besteht und das nach seinem Hauptzweck einer Tätigkeit iS des § 15 Abs. 1 Satz 1 EStG dient, für den dort verankerten sog. 90 %-Einstiegstest die betrieblich veranlassten Schulden mit den Finanzmitteln zu verrechnen sind.

Die sog. 90% Grenze führte nämlich bisher in Einzelfällen zu unbilligen Ergebnisse, da es eine sog. Bruttobetrachtung darstellt. In diesem sog. Einstiegstest für die Begünstigung wird allein das Aktivvermögen der Bilanz ins Verhältnis zum Eigenkapitalwert gesetzt. Ein eigentlich begünstigtes gewerbliches Unternehmen kann dann allein aus der Begünstigung herausfallen, wenn es hohe Außenstände (Forderungen) hat und gleichzeitig hohe Liefer-Verbindlichkeiten.

Beraterhinweis: Die Brisanz des 90 %-Einstiegstests verringert sich durch diese Gesetzesauslegung deutlich in den betroffenen Fällen, da eben zu Finanzmitteln eine saldierte Betrachtung zulässig ist.

Weitere News

Stundung des Kaufpreises: Schenkung oder Kapitaleinkünfte?

Die Stundung einer Kaufpreisforderung aus der Grundstücksveräußerung kann Kapitaleinkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG auslösen, es sei denn, der Zinsvorteil wird ausdrücklich verschenkt und als Schenkung nach § 7 Abs. 1 ErbStG behandelt. Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass in solchen Fällen die Schenkungssteuer Vorrang hat (FG Schleswig-Holstein, 17.09.2024, 4 K 34/24).

Wichtige Information: Unsere Kanzlei zieht um

Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Partnerinnen und Partner,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Kanzlei, LKC Ottobrunn, in neue, moderne Räumlichkeiten umzieht. Im Zeitraum vom 23. Oktober bis zum 28. Oktober 2024 werden wir unsere Büros in den dritten Stock des Gebäudes The View an der Alten Landstraße 27, 85521 Ottobrunn verlegen.

Zur Nichtigkeit von Grundstückskaufverträgen bei Schwarzgeldabreden

**Einführung**

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. März 2024 (V ZR 115/22) befasst sich mit der Frage der Nichtigkeit von Grundstückskaufverträgen bei sogenannten Schwarzgeldabreden. Solche Abreden liegen vor, wenn der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis niedriger beurkundet wird, um Steuern zu hinterziehen. Diese Entscheidung klärt wichtige Rechtsfragen und grenzt die Rechtsprechung zur Nichtigkeit von Werkverträgen im Zusammenhang mit Schwarzgeldabreden klar ab.

Anerkennung der Gewinnverteilungsabrede als Tätigkeitsvergütung bei vermögensverwaltender Personengesellschaft

#### Hintergrund und Relevanz

Die Anerkennung der Gewinnverteilungsabrede als Tätigkeitsvergütung ist insbesondere bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften von Bedeutung. Diese Regelung beeinflusst die steuerliche Behandlung der Gewinne und die Einkommensbesteuerung der Gesellschafter. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. April 2024 hat in diesem Zusammenhang Klarheit geschaffen.