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Bedeutung der Grundstückswertfeststellungen gemäß dem aktuellen BFH-Urteil

14. November 2023

(steuerliche Bewertung/Verfahrensrecht)

Die aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Juli 2023 unterstreicht die Notwendigkeit, Grundstückswertfeststellungen sorgfältig zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf Schenkungsteuerfälle. Diese Entscheidung (BFH, Urteil vom 26.07.2023 - II R 35/21) hat weitreichende Implikationen, die von Steuerpflichtigen und Beratern oft unterschätzt werden.

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In diesem vorliegenden Fall hatte der Kläger einen Anteil an einem unbebauten Grundstück durch Schenkung erworben. Für die Zwecke der Schenkungsteuer wurden die Grundbesitzwerte gesondert festgestellt. Diese Feststellungsbescheide wurden bestandskräftig und waren somit für die Steuerfestsetzung maßgeblich.

Der zentrale Aspekt des Urteils liegt in der Bindungswirkung dieser Wertfeststellungen. Im Gegensatz zu anderen unselbständigen Wertfeststellungen entfalten diese eine Bindungswirkung, die in späteren Übertagungen oder im Erbfall innerhalb der Zusammenrechnungsfrist von 10 Jahren nicht mehr geändert werden kann. Dies bedeutet, dass einmal festgestellte Grundstückswerte auch für spätere Schenkungen oder Erbfälle herangezogen werden müssen.

Das Urteil betont, wie wichtig eine genaue Überprüfung der Grundstückswertfeststellungen ist. Eine kurzfristige Einsparung von Honoraren für eine weniger sorgfältige Prüfung kann langfristig zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen. Daher sollten Mandanten und ihre Berater diesem Aspekt besondere Aufmerksamkeit schenken.

Für weitere Informationen und Unterstützung zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um von unserer Fachkompetenz in der Steuerberatung und rechtlichen Beratung zu profitieren.

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Stundung des Kaufpreises: Schenkung oder Kapitaleinkünfte?

Die Stundung einer Kaufpreisforderung aus der Grundstücksveräußerung kann Kapitaleinkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG auslösen, es sei denn, der Zinsvorteil wird ausdrücklich verschenkt und als Schenkung nach § 7 Abs. 1 ErbStG behandelt. Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass in solchen Fällen die Schenkungssteuer Vorrang hat (FG Schleswig-Holstein, 17.09.2024, 4 K 34/24).

Wichtige Information: Unsere Kanzlei zieht um

Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Partnerinnen und Partner,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Kanzlei, LKC Ottobrunn, in neue, moderne Räumlichkeiten umzieht. Im Zeitraum vom 23. Oktober bis zum 28. Oktober 2024 werden wir unsere Büros in den dritten Stock des Gebäudes The View an der Alten Landstraße 27, 85521 Ottobrunn verlegen.

Zur Nichtigkeit von Grundstückskaufverträgen bei Schwarzgeldabreden

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Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. März 2024 (V ZR 115/22) befasst sich mit der Frage der Nichtigkeit von Grundstückskaufverträgen bei sogenannten Schwarzgeldabreden. Solche Abreden liegen vor, wenn der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis niedriger beurkundet wird, um Steuern zu hinterziehen. Diese Entscheidung klärt wichtige Rechtsfragen und grenzt die Rechtsprechung zur Nichtigkeit von Werkverträgen im Zusammenhang mit Schwarzgeldabreden klar ab.

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#### Hintergrund und Relevanz

Die Anerkennung der Gewinnverteilungsabrede als Tätigkeitsvergütung ist insbesondere bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften von Bedeutung. Diese Regelung beeinflusst die steuerliche Behandlung der Gewinne und die Einkommensbesteuerung der Gesellschafter. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. April 2024 hat in diesem Zusammenhang Klarheit geschaffen.