Dieses Verfahren steht im Kontrast zu umfangreicheren Bewertungsgutachten nach IDW S1, die eine detaillierte Analyse von Ertragskraft und Marktposition des Unternehmens beinhalten. Hierbei bildet der Substanzwert, also der Wert der materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden, stets die Untergrenze der Bewertung.
In einem interessanten Urteil des Finanzgerichts Münster, Aktenzeichen 3 K 870/19, wurde die Bewertung von GmbH-Anteilen im Rahmen des vereinfachten Ertragswertverfahrens geprüft. Das Gericht entschied, dass außergewöhnliche Aufwendungen, wie beispielsweise Zollabgaben aus einem Rechtsstreit, dem Ausgangswert hinzugerechnet werden müssen, sofern nicht mit einer Wiederholung in naher Zukunft zu rechnen ist. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, solche Aufwendungen genau zu dokumentieren und bei der Bewertung zu berücksichtigen.
Diese Entscheidung verdeutlicht die Komplexität und die Bedeutung einer sorgfältigen Bewertung von Unternehmensanteilen. Sie betont zudem die Wichtigkeit einer fundierten Auseinandersetzung mit den zugrundeliegenden Bewertungsmethoden, um steuerliche und rechtliche Risiken zu minimieren. Sollten Sie vor der Herausforderung stehen, den Wert eines Unternehmens oder Unternehmensanteils zu ermitteln, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Seite, um eine adäquate Bewertung sicherzustellen.