Die Entscheidung hebt hervor, dass Haftungsbeschränkungen sorgfältig formuliert werden müssen, um rechtlichen Bestand zu haben. Insbesondere müssen sie klar, verständlich und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen sein. Regelungen, die zu weitreichend sind oder die Rechte von Gesellschaftsgläubigern unangemessen beschränken, können für unwirksam erklärt werden.
Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit für Geschäftsführer und Unternehmen, sich bei der Ausgestaltung von Haftungsbeschränkungen rechtlich beraten zu lassen. Durch eine fundierte Beratung können Risiken minimiert und die Einhaltung aktueller rechtlicher Standards sichergestellt werden.
Wichtig ist in der Entscheidung auch, dass ein Privatgutachten über dem eines Gerichtsgutachten stehen kann. Daher kann mit guter Beratung auch ein Gerichtsgutachter ausgehebelt werden.
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