Die Mandanten-Information zum Jahresende 2024 – finden Sie hier.

Steuerberatung in Ottobrunn

Steuern

Audits in Ottobrunn

Audits

Unternehmensbewertung bei LKC in Ottobrunn

Bewertung

Rechtsberatung in der Kanzlei LKC Ottobrunn

Recht

Karriere bei LKC Ottobrunn bei München

Karriere

Haftungsbeschränkungen für GmbH-Geschäftsführer möglich

19. Oktober 2023

In einem aktuellen Urteil OLG Hamm Urt. v. 8.3.2023 – 8 U 198/20 das für Geschäftsführer von GmbHs von Bedeutung ist, hat das Gericht wichtige Klärungen zur Haftungsbeschränkung vorgenommen. Das Urteil befasst sich insbesondere mit der Wirksamkeit von Regelungen, die die gesetzliche Haftung von Geschäftsführern nach § 43 GmbHG einschränken.

News zum Thema Recht bei LKC Ottobrunn

Die Entscheidung hebt hervor, dass Haftungsbeschränkungen sorgfältig formuliert werden müssen, um rechtlichen Bestand zu haben. Insbesondere müssen sie klar, verständlich und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen sein. Regelungen, die zu weitreichend sind oder die Rechte von Gesellschaftsgläubigern unangemessen beschränken, können für unwirksam erklärt werden.

Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit für Geschäftsführer und Unternehmen, sich bei der Ausgestaltung von Haftungsbeschränkungen rechtlich beraten zu lassen. Durch eine fundierte Beratung können Risiken minimiert und die Einhaltung aktueller rechtlicher Standards sichergestellt werden.

Wichtig ist in der Entscheidung auch, dass ein Privatgutachten über dem eines Gerichtsgutachten stehen kann. Daher kann mit guter Beratung auch ein Gerichtsgutachter ausgehebelt werden.

Für eine detaillierte Beratung zu diesem Urteil und dessen Auswirkungen für Ihre Unternehmenspraxis wenden Sie sich einfach an uns.

Weitere News

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung: Wichtige Klarstellungen zur zeitlichen Betrachtung

Mit Urteil v. 17.10.2024 entschied der BFH, einer grundstücksverwaltenden Kapitalgesellschaft stehe die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG nicht zu, wenn sie ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums („zu Beginn des 31.12.“) veräußere. In diesem Fall ist sie in zeitlicher Hinsicht nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig. Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist ein entscheidendes Instrument für Immobilienunternehmen, um die Steuerlast auf gewerbliche Erträge zu minimieren. Doch aktuelle Urteile des BFH verdeutlichen die strengen Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der zeitlichen Anforderungen. Insbesondere beim Verkauf des letzten Grundstücks sind Details von zentraler Bedeutung, die über den Anspruch auf die Kürzung entscheiden können.

Stundung des Kaufpreises: Schenkung oder Kapitaleinkünfte?

Die Stundung einer Kaufpreisforderung aus der Grundstücksveräußerung kann Kapitaleinkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG auslösen, es sei denn, der Zinsvorteil wird ausdrücklich verschenkt und als Schenkung nach § 7 Abs. 1 ErbStG behandelt. Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass in solchen Fällen die Schenkungssteuer Vorrang hat (FG Schleswig-Holstein, 17.09.2024, 4 K 34/24).

Wichtige Information: Unsere Kanzlei zieht um

Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Partnerinnen und Partner,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Kanzlei, LKC Ottobrunn, in neue, moderne Räumlichkeiten umzieht. Im Zeitraum vom 23. Oktober bis zum 28. Oktober 2024 werden wir unsere Büros in den dritten Stock des Gebäudes The View an der Alten Landstraße 27, 85521 Ottobrunn verlegen.