Liebe Mandanten,
wie jedes Jahr haben wir die wichtigsten Mandanteninformationen zum Jahresende 2023 für Sie zusammengestellt.
Liebe Mandanten,
wie jedes Jahr haben wir die wichtigsten Mandanteninformationen zum Jahresende 2023 für Sie zusammengestellt.
Betriebsveranstaltungen sind wieder im Kommen – damit auch das Streitpotenzial mit dem Finanzamt. Während die lohnsteuerliche Regelung mittlerweile kodifiziert ist, gelten bei der Umsatzsteuer abweichende Grundsätze, Anmerkungen zur BFH Entscheidung vom 10.05.2023 von Matthias Ulbrich, NWB 2023 S. 3164.
Anforderungen an die Steuerpflichtigen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 16.05.2023 (Az. II R 35/20) wichtige Klarstellungen zur leichtfertigen Steuerverkürzung im Kontext der Grunderwerbsteuer vorgenommen. Das Urteil verdeutlicht, dass die Anzeigepflichten im Rahmen der Grunderwerbsteuer von objektiver Natur sind und bei Nichtbeachtung zu erheblichen Konsequenzen führen können.
als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen, BFH v. 1.8.2023 – VIII R 8/21
Werden Erstattungszinsen zur Einkommensteuer i.S.d. § 233a Abs. 1 AO zugunsten des Steuerpflichtigen festgesetzt und an ihn ausgezahlt, und zahlt der Steuerpflichtige diese Zinsen aufgrund einer erneuten Zinsfestsetzung nach § 233a Abs. 5 S. 1 AO an das Finanzamt zurück, kann die Rückzahlung zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG führen.
Am 15. August 2023 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Schreiben, das entscheidende Klarstellungen zu den ab 2023 geltenden Regelungen für das häusliche Arbeitszimmer und die Homeoffice-Pauschale bietet. Diese Änderungen, basierend auf dem Jahressteuergesetz 2022 und präzisiert durch das BMF-Schreiben, bringen wichtige Neuerungen für Arbeitnehmer und Unternehmen mit sich.
Kritische Betrachtung des Anteilstausches von Kapitalgesellschaftsanteilen unter Wert
In einem aktuellen Urteil vom 20. September 2022 hat der Bundesfinanzhof (BFH) zu einer Steuergestaltung Stellung genommen. Im Kern ging es um die wechselseitige Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen unter Wert, auch bekannt als Anteilsrotation.
Ein Thema, bei dem man auch als Berater immer aufpassen muss.
In der sich ständig wandelnden Landschaft der Steuergesetzgebung möchten wir Sie auf wichtige Entwicklungen aufmerksam machen, die direkte Auswirkungen auf bargeldintensive Geschäfte haben und unser fortlaufendes Engagement für Ihre steuerlichen Belange unterstreichen.
Sehr geehrte Mandanten,
wir möchten Sie auf wichtige Neuerungen aufmerksam machen, die erhebliche Auswirkungen auf zukünftige Grundstücksübertragungen bei Personengesellschaften haben könnten.
(Aktenzeichen III C 2 – S 7287-a/23/10001 :007, DOK 2023/0922192)
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat aktuell ein neues Schreiben (Aktenzeichen 2023/0922192) veröffentlicht, welches wichtige Informationen zur bevorstehenden Verpflichtung zur Verwendung elektronischer Rechnungen enthält. Dieses Update ist besonders relevant für Unternehmen, die Geschäfte im B2B-Bereich tätigen, da die Änderungen direkte Auswirkungen auf die Rechnungsstellungspraktiken haben werden.
Revision bei BFH aber zugelassen
FG München, Urt. v. 21.6.2023 – 4 K 1639/21, BeckRS 2023, 20147, (Rev. eingelegt, Az. BFH: II R 18/23)
Im Falle der Nutzung der Schenkungsteuerlichen Begünstigung zum sog. Familienheim gibt es immer wieder Risiken bei der Gestaltung. Vorliegend ein aktueller Fall des FG München zur Übertragung zwischen Eheleuten. Im Fall einer von einem Ehepaar zu eigenen Wohnzwecken genutzten, jedoch zunächst allein der Ehefrau gehörenden Immobilie ist die schenkungsteuerliche Steuerbefreiung als Familienheim für den Ehemann nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Ehefrau die Immobilie unentgeltlich in das Gesellschaftsvermögen einer zuvor gemeinsam mit ihrem Ehemann gegründeten GbR eingebracht hat.
Aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs – In einer jüngsten Entscheidung hat der Bundesfinanzhof (BFH) wichtige Klärungen im Zusammenhang mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorgenommen, insbesondere im Hinblick auf die Behandlung von Betriebsvermögen. Das Urteil (Aktenzeichen II R 21/21), veröffentlicht am 19. Oktober 2023, befasst sich mit der Frage des schädlichen Verwaltungsvermögens im Kontext der Lagerbewirtschaftung.