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Steuern – Archiv

Urteil des BFH zur leichtfertigen Steuerverkürzung in der Grunderwerbsteuer

Anforderungen an die Steuerpflichtigen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 16.05.2023 (Az. II R 35/20) wichtige Klarstellungen zur leichtfertigen Steuerverkürzung im Kontext der Grunderwerbsteuer vorgenommen. Das Urteil verdeutlicht, dass die Anzeigepflichten im Rahmen der Grunderwerbsteuer von objektiver Natur sind und bei Nichtbeachtung zu erheblichen Konsequenzen führen können.

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Neues zu zurückgezahlten Erstattungszinsen i.S.d. § 233a Abs. 1 AO

als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen, BFH v. 1.8.2023 – VIII R 8/21

Werden Erstattungszinsen zur Einkommensteuer i.S.d. § 233a Abs. 1 AO zugunsten des Steuerpflichtigen festgesetzt und an ihn ausgezahlt, und zahlt der Steuerpflichtige diese Zinsen aufgrund einer erneuten Zinsfestsetzung nach § 233a Abs. 5 S. 1 AO an das Finanzamt zurück, kann die Rückzahlung zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG führen.

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Wichtige Klarstellungen und Neuerungen im Bereich Homeoffice ab 2023

Am 15. August 2023 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Schreiben, das entscheidende Klarstellungen zu den ab 2023 geltenden Regelungen für das häusliche Arbeitszimmer und die Homeoffice-Pauschale bietet. Diese Änderungen, basierend auf dem Jahressteuergesetz 2022 und präzisiert durch das BMF-Schreiben, bringen wichtige Neuerungen für Arbeitnehmer und Unternehmen mit sich.

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BFH-Urteil vom 20. September 2022

Kritische Betrachtung des Anteilstausches von Kapitalgesellschaftsanteilen unter Wert

In einem aktuellen Urteil vom 20. September 2022 hat der Bundesfinanzhof (BFH) zu einer Steuergestaltung Stellung genommen. Im Kern ging es um die wechselseitige Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen unter Wert, auch bekannt als Anteilsrotation.

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Wichtiges Update zur e-Rechnung: Neue BMF-Information – Oktober 2023

(Aktenzeichen III C 2 – S 7287-a/23/10001 :007, DOK 2023/0922192)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat aktuell ein neues Schreiben (Aktenzeichen 2023/0922192) veröffentlicht, welches wichtige Informationen zur bevorstehenden Verpflichtung zur Verwendung elektronischer Rechnungen enthält. Dieses Update ist besonders relevant für Unternehmen, die Geschäfte im B2B-Bereich tätigen, da die Änderungen direkte Auswirkungen auf die Rechnungsstellungspraktiken haben werden.

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Schenkungsteuerrechtliche Steuerbefreiung als Familienheim auch bei Erwerb von Gesamthandseigentum

Revision bei BFH aber zugelassen
FG München, Urt. v. 21.6.2023 – 4 K 1639/21, BeckRS 2023, 20147, (Rev. eingelegt, Az. BFH: II R 18/23)

Im Falle der Nutzung der Schenkungsteuerlichen Begünstigung zum sog. Familienheim gibt es immer wieder Risiken bei der Gestaltung. Vorliegend ein aktueller Fall des FG München zur Übertragung zwischen Eheleuten. Im Fall einer von einem Ehepaar zu eigenen Wohnzwecken genutzten, jedoch zunächst allein der Ehefrau gehörenden Immobilie ist die schenkungsteuerliche Steuerbefreiung als Familienheim für den Ehemann nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Ehefrau die Immobilie unentgeltlich in das Gesellschaftsvermögen einer zuvor gemeinsam mit ihrem Ehemann gegründeten GbR eingebracht hat.

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Behandlung von Grundstücken mit Lagerbewirtschaftung als schädliches Verwaltungsvermögen

Aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs – In einer jüngsten Entscheidung hat der Bundesfinanzhof (BFH) wichtige Klärungen im Zusammenhang mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorgenommen, insbesondere im Hinblick auf die Behandlung von Betriebsvermögen. Das Urteil (Aktenzeichen II R 21/21), veröffentlicht am 19. Oktober 2023, befasst sich mit der Frage des schädlichen Verwaltungsvermögens im Kontext der Lagerbewirtschaftung.

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