Steuerberatung in Ottobrunn

Steuern

Audits in Ottobrunn

Audits

Unternehmensbewertung bei LKC in Ottobrunn

Bewertung

Rechtsberatung in der Kanzlei LKC Ottobrunn

Recht

Karriere bei LKC Ottobrunn bei München

Karriere

Klärung zur Registrierung wirtschaftlicher Eigentümer durch das OVG Münster

18. Oktober 2023

Aktenzeichen: 4 B 352/22 Datum: 23. Juni 2023

News zum Thema Recht bei LKC Ottobrunn

Sachverhalt:

In diesem Fall ging es um die rechtliche Verpflichtung zur Eintragung des wirtschaftlich Berechtigten einer GmbH & Co. KG in das Transparenzregister. Die Antragstellerin, eine GmbH & Co. KG, wandte sich gegen die Forderung einer Behörde, eine bestimmte Person als ihren „wirtschaftlich Berechtigten“ zu melden. Die Behörde berief sich dabei auf die geltenden Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG).

Die Kernfrage war, ob die antragstellende GmbH & Co. KG im Rahmen des Geldwäschegesetzes verpflichtet ist, bestimmte Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer zur Gewährleistung finanzieller Transparenz offenzulegen. Die Antragstellerin argumentierte, dass die angeforderten Informationen nicht ihrer Unternehmensstruktur entsprachen und legte daher Beschwerde gegen die vorherige Entscheidung des VG Köln (Beschluss vom 25.2.2022 – 14 L 2107/21) ein.

Entscheidung des OVG Münster:

Das OVG Münster entschied, dass die Auslegung der rechtlichen Bestimmungen und die Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter im Einklang mit den Zielen des Geldwäschegesetzes stehen müssen. Insbesondere betonte das Gericht die Notwendigkeit der Klarheit in den Vorschriften, um sicherzustellen, dass Unternehmen genau wissen, welche Informationen sie bereitstellen müssen und welche Kriterien für die Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter gelten. Das Gericht hob hervor, dass eine solche Klärung entscheidend ist, um die Effektivität der finanziellen Transparenzvorschriften zu gewährleisten und Wirtschaftskriminalität vorzubeugen.

Bedeutung für Unternehmen:

Diese Entscheidung ist besonders wichtig für GmbH & Co. KGs, da sie Klarheit darüber schafft, wie das Geldwäschegesetz in Bezug auf die Offenlegung wirtschaftlich Berechtigter anzuwenden ist. Unternehmen dieser Art sollten ihre aktuellen Meldeverfahren überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dies könnte eine Überprüfung der Unternehmensstruktur und der Personen, die eine Kontrolle ausüben, erfordern, um sicherzustellen, dass die richtigen Informationen im Transparenzregister gemeldet werden.

Bitte beachten Sie, dass dies eine vereinfachte Zusammenfassung für allgemeine Informationszwecke ist. Für eine vollständige rechtliche Analyse können Sie sich direkt uns zu wenden.

Weitere News

Urteil des BFH zur leichtfertigen Steuerverkürzung in der Grunderwerbsteuer

Anforderungen an die Steuerpflichtigen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 16.05.2023 (Az. II R 35/20) wichtige Klarstellungen zur leichtfertigen Steuerverkürzung im Kontext der Grunderwerbsteuer vorgenommen. Das Urteil verdeutlicht, dass die Anzeigepflichten im Rahmen der Grunderwerbsteuer von objektiver Natur sind und bei Nichtbeachtung zu erheblichen Konsequenzen führen können.

Neues zu zurückgezahlten Erstattungszinsen i.S.d. § 233a Abs. 1 AO

als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen, BFH v. 1.8.2023 – VIII R 8/21

Werden Erstattungszinsen zur Einkommensteuer i.S.d. § 233a Abs. 1 AO zugunsten des Steuerpflichtigen festgesetzt und an ihn ausgezahlt, und zahlt der Steuerpflichtige diese Zinsen aufgrund einer erneuten Zinsfestsetzung nach § 233a Abs. 5 S. 1 AO an das Finanzamt zurück, kann die Rückzahlung zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG führen.

Die neuen ISA DE-Standards und der ISA DE 315

Die Veränderung der IT-Prüfung in Unternehmen

Wir möchten Sie über die Einführung der ISA DE-Standards (International Standards on Auditing Deutschland) im Jahr 2023 informieren, insbesondere den ISA DE 315. Diese Standards werden die Jahresabschlussprüfung maßgeblich beeinflussen und insbesondere im Bereich der IT-Prüfung neue Anforderungen mit sich bringen. Dies betrifft die Unternehmen selbst und auch deren Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer).

Wichtige Klarstellungen und Neuerungen im Bereich Homeoffice ab 2023

Am 15. August 2023 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Schreiben, das entscheidende Klarstellungen zu den ab 2023 geltenden Regelungen für das häusliche Arbeitszimmer und die Homeoffice-Pauschale bietet. Diese Änderungen, basierend auf dem Jahressteuergesetz 2022 und präzisiert durch das BMF-Schreiben, bringen wichtige Neuerungen für Arbeitnehmer und Unternehmen mit sich.

Bedeutung der Grundstückswertfeststellungen gemäß dem aktuellen BFH-Urteil

(steuerliche Bewertung/Verfahrensrecht)

Die aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Juli 2023 unterstreicht die Notwendigkeit, Grundstückswertfeststellungen sorgfältig zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf Schenkungsteuerfälle. Diese Entscheidung (BFH, Urteil vom 26.07.2023 – II R 35/21) hat weitreichende Implikationen, die von Steuerpflichtigen und Beratern oft unterschätzt werden.

BFH-Urteil vom 20. September 2022

Kritische Betrachtung des Anteilstausches von Kapitalgesellschaftsanteilen unter Wert

In einem aktuellen Urteil vom 20. September 2022 hat der Bundesfinanzhof (BFH) zu einer Steuergestaltung Stellung genommen. Im Kern ging es um die wechselseitige Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen unter Wert, auch bekannt als Anteilsrotation.