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Kanzlei-Magazin, aktuelles aus unserer Kanzlei und den Themen Steuern, Audits, Bewertung und Recht

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Aktuelles aus der Kanzlei

Stiftungen in der Unternehmensnachfolge: Vorsicht bei Teil-Mitunternehmeranteilen (aber nicht nur …)

Digitale Steuerbescheide: Was ab 2026 gilt

Ab 2026 werden digitale Steuerbescheide zum Standard. Finanzämter dürfen Bescheide ohne Einwilligung elektronisch zum Abruf bereitstellen. Wer weiterhin Papier möchte, kann der elektronischen Bekanntgabe widersprechen. Neu ist auch die Fristberechnung: Ein bereitgestellter Bescheid gilt vier Tage nach Abrufbereitschaft als bekanntgegeben – unabhängig von der Benachrichtigung.

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