Der Fall: Fehlen eines schriftlichen Vertrags
In der Praxis kommt es häufig vor, dass Verträge zwischen Angehörigen, etwa zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Ehepartnern, nicht schriftlich fixiert werden. Diese Verträge stehen oft im Fokus von Betriebsprüfungen, insbesondere wenn sie von den üblichen Vereinbarungen zwischen fremden Dritten abweichen oder lediglich „auf dem Papier“ existieren, ohne dass die vertraglichen Leistungen tatsächlich erbracht werden.
Das Finanzamt neigt in solchen Fällen dazu, die steuerliche Wirksamkeit der Verträge zu verweigern, was zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen kann. Bislang war es in der Praxis oft so, dass das Fehlen eines schriftlichen Vertrages ein wichtiger Grund für die steuerliche Unwirksamkeit war.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat nun jedoch entschieden, dass das Fehlen eines schriftlichen Vertrages nicht automatisch dazu führt, dass einem Vertrag zwischen nahestehenden Personen die steuerliche Anerkennung verweigert wird. In der Entscheidung betonte das Gericht, dass es auf die tatsächliche Erfüllung der vertraglichen Leistungen und die Angemessenheit der vertraglichen Konditionen ankommt.
Dies bedeutet, dass auch in Fällen, in denen ein Vertrag nicht schriftlich festgehalten wurde, die steuerliche Wirksamkeit des Vertrags nicht per se in Frage gestellt wird, solange nachgewiesen werden kann, dass die Leistungen tatsächlich erbracht wurden und die Konditionen einem Fremdvergleich standhalten.
Relevanz für die Praxis
Für Unternehmen und Privatpersonen, die Verträge mit nahestehenden Personen schließen, bedeutet dies, dass die steuerliche Anerkennung nicht automatisch gefährdet ist, wenn ein schriftlicher Vertrag fehlt. Dennoch bleibt es dringend empfehlenswert, auch in solchen Fällen Verträge schriftlich zu fixieren. Ein schriftlicher Vertrag bietet nicht nur Klarheit über die Bedingungen, sondern erleichtert auch den Nachweis im Falle einer Betriebsprüfung.
Fehlt ein schriftlicher Vertrag, ist es wichtig, dass die Parteien nachweisen können, welche Leistungen erbracht wurden und dass die vertraglichen Vereinbarungen mit denen eines fremden Dritten vergleichbar sind. In einem solchen Fall sollte der Nachweis der steuerlichen Wirksamkeit des Vertrags durch detaillierte Unterlagen und Dokumentationen geführt werden.
Fazit
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bietet eine wichtige Klarstellung zur steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen Angehörigen. Auch ohne einen schriftlichen Vertrag kann die steuerliche Wirksamkeit bestehen, wenn die vertraglichen Leistungen nachgewiesen und die Konditionen fremdüblich sind. Unternehmen und Privatpersonen sollten jedoch in jedem Fall darauf achten, dass ihre vertraglichen Vereinbarungen transparent und nachvollziehbar dokumentiert sind, um im Falle einer Betriebsprüfung keine steuerlichen Nachteile zu erleiden.






