Grundsätzlich ist es möglich, einen von der Schwacke-Datenbank abweichenden (niedrigeren) Bruttolistenpreis nachzuweisen. Das funktioniert in der Regel aber nur, wenn eine Herstellerbescheinigung vorgelegt wird. Nicht ausreichend sind in der Regel dagegen Bescheinigungen von Autohäusern, Werkstätten oder von Leasinggesellschaften.
BFH: Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung bleibt einkommensteuerfrei
Nichtsteuerbarkeit (Einkommensteuer) von Abfindungen für Pflichtteilsverzicht auch bei Ratenzahlung






