Grundsätzlich ist es möglich, einen von der Schwacke-Datenbank abweichenden (niedrigeren) Bruttolistenpreis nachzuweisen. Das funktioniert in der Regel aber nur, wenn eine Herstellerbescheinigung vorgelegt wird. Nicht ausreichend sind in der Regel dagegen Bescheinigungen von Autohäusern, Werkstätten oder von Leasinggesellschaften.
Stiftungen in der Unternehmensnachfolge: Vorsicht bei Teil-Mitunternehmeranteilen (aber nicht nur …)
Das FG Baden-Württemberg stellt klar: Die steuerneutrale Buchwertübertragung von Teil-Mitunternehmeranteilen auf Stiftungen ist ausgeschlossen. Solche Gestaltungen führen regelmäßig zur Aufdeckung stiller Reserven und bergen erhebliche Ertragsteuerrisiken.






