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Steuerliche Anerkennung von Verlusten aus der Vermietung von Ferienwohnungen

14. November 2025

In einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. August 2025 (Az. IX R 23/24) wurde eine wichtige Frage zur steuerlichen Anerkennung von Verlusten aus der Vermietung von Ferienwohnungen geklärt. Dabei ging es um die Frage, unter welchen Bedingungen Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung steuerlich anerkannt werden, wenn die Immobilie ausschließlich an Feriengäste vermietet wird.

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Der Fall: Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung

Die Steuerpflichtige besaß eine Ferienwohnung in einem beliebten Ferienort, die sie ab 2016 ausschließlich an Feriengäste vermietete. In den Jahren wurden kontinuierlich Verluste aus der Vermietung erzielt, die das Finanzamt (FA) jedoch nur für ein Jahr anerkennen wollte. Der Einspruch der Steuerpflichtigen wurde abgelehnt, und auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz wies ihre Klage ab.

Die Entscheidung des BFH

Im Revisionsverfahren hob der BFH die Entscheidung der Vorinstanz auf und verwies den Fall zur weiteren Sachaufklärung zurück an das Finanzgericht. Der BFH bestätigte dabei die Grundsätze, dass Verluste aus der Vermietung einer ausschließlich an Feriengäste vermieteten Ferienwohnung grundsätzlich steuerlich anerkannt werden können, wenn die ortsübliche Vermietungszeit nicht um mindestens 25 % unterschritten wird. Ein wichtiger Punkt war, dass das Finanzgericht und das FA die Auslastung der Ferienwohnung fälschlicherweise nur für das jeweilige Jahr geprüft hatten. Der BFH stellte klar, dass die Auslastung über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren betrachtet werden muss, um ein einheitliches Bild zu erhalten und den Einfluss temporärer Faktoren zu minimieren.

Relevanz für die Praxis

Die Entscheidung hat wichtige Auswirkungen auf die Praxis der steuerlichen Behandlung von Ferienwohnungen. Wenn Sie eine Ferienwohnung besitzen und diese ausschließlich an Feriengäste vermieten, können Verluste steuerlich berücksichtigt werden, solange die ortsübliche Vermietungszeit über einen längeren Zeitraum hinweg nicht erheblich unterschritten wird. Entscheidend ist, dass nicht nur ein einzelnes Jahr betrachtet wird, sondern ein zusammenhängender Zeitraum von mindestens drei Jahren, um eine verlässliche Auslastungsquote zu ermitteln.

Die Entscheidung stellt sicher, dass die steuerliche Behandlung von Vermietungsverlusten nicht von kurzfristigen Schwankungen oder unvorhergesehenen Ereignissen (wie saisonalen Faktoren) beeinflusst wird, sondern eine langfristige Betrachtung erfolgt.

Fazit

Wenn Sie eine Ferienwohnung vermieten, sollten Sie sicherstellen, dass die ortsübliche Vermietungszeit über einen längeren Zeitraum hinweg den Anforderungen entspricht, um Verluste steuerlich geltend machen zu können. Es ist ratsam, die Auslastung der Ferienwohnung über einen Zeitraum von mindestens drei bis fünf Jahren zu beobachten und gegebenenfalls die steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Ihre steuerlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen.

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