Steuerberatung in Ottobrunn

Steuern

Audits in Ottobrunn

Audits

Unternehmensbewertung bei LKC in Ottobrunn

Bewertung

Rechtsberatung in der Kanzlei LKC Ottobrunn

Recht

Karriere bei LKC Ottobrunn bei München

Karriere

Haftung beim Einsatz eines GmbH-Mantels

2. September 2025

Die GmbH gilt als beliebte Rechtsform, da sie den Vorteil der Haftungsbeschränkung bietet. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass diese Haftungsbeschränkung Grenzen hat – insbesondere dann, wenn ein sogenannter **GmbH-Mantel** verwendet wird. Unter einem GmbH-Mantel versteht man eine GmbH, die zwar im Handelsregister eingetragen ist, jedoch keine aktive Geschäftstätigkeit entfaltet und auch nicht mit Stammkapital ausgestattet ist. Wird ein solcher Mantel zur Aufnahme einer Geschäftstätigkeit genutzt, ohne dass die erforderliche Kapitalausstattung erfolgt, droht die persönliche Haftung.

News zum Thema Recht bei LKC Ottobrunn

Der aktuelle Fall (OLG Schleswig-Holstein 30.07.2025 9 U 6/25, NWB 37/2025 S. 252)

Ein Unternehmer übernahm den Mantel einer bereits bestehenden GmbH, deren ursprüngliche Tätigkeit beendet war. Das Stammkapital war nicht mehr vorhanden, dennoch nahm er unter diesem GmbH-Mantel eine neue Geschäftstätigkeit auf und schloss Verträge mit Lieferanten ab. Als die GmbH zahlungsunfähig wurde, verlangten die Gläubiger ihr Geld zurück. Vor Gericht stellte sich heraus, dass kein Stammkapital mehr vorhanden war und der Mantel ohne Kapitalausstattung reaktiviert worden war.

Der Bundesgerichtshof entschied:

  • Der Geschäftsführer haftet persönlich und unbeschränkt für die eingegangenen Verbindlichkeiten.
  • Der Schutz der Haftungsbeschränkung entfällt, da der GmbH-Mantel missbräuchlich genutzt wurde.
  • Gläubiger dürfen so gestellt werden, als ob es sich nie um eine Kapitalgesellschaft gehandelt hätte.

Damit war der Geschäftsführer mit seinem gesamten Privatvermögen zur Haftung herangezogen.

Was bedeutet das für die Praxis?

Die Entscheidung zeigt eindrücklich, dass die Übernahme oder Nutzung eines GmbH-Mantels **hohe rechtliche Risiken** birgt. Wer ohne Kapitalausstattung agiert, kann die Vorteile der GmbH verlieren und persönlich haften.

Weitere News

BFH erleichtert doppelte Haushaltsführung für Singles

Der BFH hat entschieden, dass alleinlebende Arbeitnehmer bei doppelter Haushaltsführung keine zusätzliche finanzielle Beteiligung an den Lebenshaltungskosten nachweisen müssen. Maßgeblich ist, dass ein eigener Hausstand besteht – unabhängig davon, ob Eigentum, Miete oder unentgeltliche Nutzung vorliegt.

Aktuelles aus Betriebsprüfungen

Bei Betriebsprüfungen ist die Ermittlung des Bruttolistenpreises für den Firmenwagen bei Anwendung der 1%-Regelung ein Dauerbrenner. Die Prüfer der Finanzämter greifen hier in der Regel auf die Schwacke-Datenbank zurück. In der Praxis zweifeln viele Steuerberater und Mandanten die Daten und Werte dieser Schwacke-Datenbank an und versuchen durch andere Nachweise, dass ein niedrigerer Bruttolistenpreis berücksichtigt wird. Doch führen diese Nachweise hier zum Erfolg?

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung: Wichtige Klarstellungen zur zeitlichen Betrachtung

Mit Urteil v. 17.10.2024 entschied der BFH, einer grundstücksverwaltenden Kapitalgesellschaft stehe die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG nicht zu, wenn sie ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums („zu Beginn des 31.12.“) veräußere. In diesem Fall ist sie in zeitlicher Hinsicht nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig. Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist ein entscheidendes Instrument für Immobilienunternehmen, um die Steuerlast auf gewerbliche Erträge zu minimieren. Doch aktuelle Urteile des BFH verdeutlichen die strengen Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der zeitlichen Anforderungen. Insbesondere beim Verkauf des letzten Grundstücks sind Details von zentraler Bedeutung, die über den Anspruch auf die Kürzung entscheiden können.