Steuerberatung in Ottobrunn

Steuern

Audits in Ottobrunn

Audits

Unternehmensbewertung bei LKC in Ottobrunn

Bewertung

Rechtsberatung in der Kanzlei LKC Ottobrunn

Recht

Karriere bei LKC Ottobrunn bei München

Karriere

Nach der Grundsteuer – ist vor der Grundsteuer

1. Februar 2024

Damit bei Ihnen keine unangenehme Post vom Finanzamt mit Verspätungszuschlägen oder Zwangsmittelandrohungen eingeht, würden wir Sie gerne auf folgendes hinweisen:

News zum Thema Steuern bei LKC Ottobrunn

Bei Änderungen an Ihrem Grundstück bzw. Ihrer Immobilie sind Sie verpflichtet dies dem Finanzamt gemäß § 228 BewG anzuzeigen. Eine Anzeigepflicht besteht insbesondere bei baulichen Änderungen, Nutzungsänderungen oder Neubauten. Keine Anzeigepflicht besteht bei einer schlichten Änderung der Eigentumsverhältnisse, da hier den Grundbuchämtern die Mitteilungspflicht obliegt.

In Bayern beträgt die Frist drei Monate und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sich die tatsächlichen Verhältnisse der Immobilie/Grundstück geändert haben. D.h. Änderungen in 2023 sind bis zum 31.03.2024 anzuzeigen.

Außerhalb von Bayern, insbesondere in Bundesländern bei denen das sog. „Bundesmodell“ Anwendung findet, beträgt die Frist zum Teil nur einen Monat. D.h. Änderungen sind bis zum 31.01. des Folgejahres anzuzeigen.

Für die Anzeige besteht eine elektronische Übermittlungspflicht.

Weitere News

Aktuelles aus Betriebsprüfungen

Bei Betriebsprüfungen ist die Ermittlung des Bruttolistenpreises für den Firmenwagen bei Anwendung der 1%-Regelung ein Dauerbrenner. Die Prüfer der Finanzämter greifen hier in der Regel auf die Schwacke-Datenbank zurück. In der Praxis zweifeln viele Steuerberater und Mandanten die Daten und Werte dieser Schwacke-Datenbank an und versuchen durch andere Nachweise, dass ein niedrigerer Bruttolistenpreis berücksichtigt wird. Doch führen diese Nachweise hier zum Erfolg?

Haftung beim Einsatz eines GmbH-Mantels

Die GmbH gilt als beliebte Rechtsform, da sie den Vorteil der Haftungsbeschränkung bietet. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass diese Haftungsbeschränkung Grenzen hat – insbesondere dann, wenn ein sogenannter **GmbH-Mantel** verwendet wird.

Unter einem GmbH-Mantel versteht man eine GmbH, die zwar im Handelsregister eingetragen ist, jedoch keine aktive Geschäftstätigkeit entfaltet und auch nicht mit Stammkapital ausgestattet ist. Wird ein solcher Mantel zur Aufnahme einer Geschäftstätigkeit genutzt, ohne dass die erforderliche Kapitalausstattung erfolgt, droht die persönliche Haftung.

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung: Wichtige Klarstellungen zur zeitlichen Betrachtung

Mit Urteil v. 17.10.2024 entschied der BFH, einer grundstücksverwaltenden Kapitalgesellschaft stehe die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG nicht zu, wenn sie ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums („zu Beginn des 31.12.“) veräußere. In diesem Fall ist sie in zeitlicher Hinsicht nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig. Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist ein entscheidendes Instrument für Immobilienunternehmen, um die Steuerlast auf gewerbliche Erträge zu minimieren. Doch aktuelle Urteile des BFH verdeutlichen die strengen Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der zeitlichen Anforderungen. Insbesondere beim Verkauf des letzten Grundstücks sind Details von zentraler Bedeutung, die über den Anspruch auf die Kürzung entscheiden können.