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Finanzverwaltung plant verbindliche Festlegung von Datenkatalogen für GoBD-Daten: Diskussionsentwurf veröffentlicht

25. März 2024

Was es für die Kassendaten schon länger gibt ist nun auch für Buchhaltungsdaten geplant. Die Finanzverwaltung verfolgt seit langem das Ziel, nicht nur formale und technische Aspekte, sondern auch die konkreten Inhalte von GoBD-Daten verbindlich festzulegen. Nun liegt ein erster Diskussionsentwurf vor, der die kommende Entwicklung für Steuerpflichtige und Prüfer aufzeigt.

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Die vorgeschlagenen Datenkataloge zu verschiedenen steuerlichen und bilanziellen Prüffeldern gehen teilweise über die „allgemeinen“ GoBD-Anforderungen hinaus. Unternehmen drohen verschärfte Aufzeichnungspflichten, und die Ordnungsmäßigkeit eines Buchführungsverfahrens könnte bereits dann in Frage gestellt werden, wenn nicht alle aufgeführten Felder in den zulässigen Formaten über den GoBD-Export bereitgestellt werden.

Diese Entwicklungen erhöhen die Gefahr für Unternehmen, die Anforderungen nicht zu erfüllen. Bereits jetzt ist absehbar, dass IT-Prüfungen an Bedeutung gewinnen, sowohl um die Systeme entsprechend vorzubereiten als auch um sicherzustellen, dass die geforderten Daten korrekt und vollständig bereitgestellt werden können.

Die Veröffentlichung dieses Diskussionsentwurfs verdeutlicht die Dringlichkeit für Unternehmen, sich mit den potenziellen Änderungen vertraut zu machen und ihre Systeme entsprechend anzupassen. Die weitere Entwicklung werden wir für Sie im Auge behalten.

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