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Wichtiges Update zur e-Rechnung: Neue BMF-Information – Oktober 2023

19. Oktober 2023

(Aktenzeichen III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007, DOK 2023/0922192) Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat aktuell ein neues Schreiben (Aktenzeichen 2023/0922192) veröffentlicht, welches wichtige Informationen zur bevorstehenden Verpflichtung zur Verwendung elektronischer Rechnungen enthält. Dieses Update ist besonders relevant für Unternehmen, die Geschäfte im B2B-Bereich tätigen, da die Änderungen direkte Auswirkungen auf die Rechnungsstellungspraktiken haben werden.

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Einführung der eRechnung

Ab 2025 (mit dem Wachstumschancengesetz, das ab 2024 gilt) wird die Ausstellung elektronischer Rechnungen in Deutschland für B2B-Transaktionen endgültig obligatorisch sein. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Effizienz, Transparenz und Compliance in der Rechnungsverwaltung zu verbessern. Es ist wichtig zu beachten, dass Papierrechnungen dann nicht mehr den rechtlichen Anforderungen entsprechen werden.

Zugelassene Formate

Das BMF-Schreiben stellt klar, dass für die Erstellung elektronischer Rechnungen die Standards „XRechnung“ und „ZUGFeRD“ gelten werden. Diese Formate sind kompatibel mit den europäischen Normen für eRechnungen und sollen die Interoperabilität und Standardisierung sicherstellen. Unternehmen sollten sich mit diesen Formaten vertraut machen und sicherstellen, dass ihre Systeme entsprechend angepasst sind.

Nächste Schritte für Unternehmen

Wir empfehlen Unternehmen, die notwendigen Schritte zur Umstellung auf eRechnungen so bald wie möglich in die Wege zu leiten. Dazu gehört die Aktualisierung von IT-Systemen, die Schulung von Mitarbeitern und die Einführung neuer Rechnungsstellungsprotokolle. Die Umstellung auf eRechnungen kann auch eine gute Gelegenheit sein, interne Prozesse zu überprüfen und mögliche Effizienzsteigerungen zu identifizieren.

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