Stiftungen in der Unternehmensnachfolge: Vorsicht bei Teil-Mitunternehmeranteilen (aber nicht nur …)
Das FG Baden-Württemberg stellt klar: Die steuerneutrale Buchwertübertragung von Teil-Mitunternehmeranteilen auf Stiftungen ist ausgeschlossen. Solche Gestaltungen führen regelmäßig zur Aufdeckung stiller Reserven und bergen erhebliche Ertragsteuerrisiken.






