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Wichtige Klarstellungen und Neuerungen im Bereich Homeoffice ab 2023

14. November 2023

Am 15. August 2023 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Schreiben, das entscheidende Klarstellungen zu den ab 2023 geltenden Regelungen für das häusliche Arbeitszimmer und die Homeoffice-Pauschale bietet. Diese Änderungen, basierend auf dem Jahressteuergesetz 2022 und präzisiert durch das BMF-Schreiben, bringen wichtige Neuerungen für Arbeitnehmer und Unternehmen mit sich.

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Die neuen Regelungen im Detail

Häusliches Arbeitszimmer:

Erweiterte Abzugsfähigkeit: Eine signifikante Neuerung ist die Möglichkeit, ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen, selbst wenn ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dies stellt eine Erweiterung der bisherigen Regelung dar und trägt der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitswelt Rechnung.

Arbeitsecke ist kein Arbeitszimmer: Wichtig zu beachten ist, dass eine bloße Arbeitsecke oder ein Arbeitsbereich im Wohnzimmer nicht als häusliches Arbeitszimmer anerkannt wird. Die räumliche Abgrenzung ist für die steuerliche Anerkennung entscheidend.

Nachweis und Dokumentation: Die genaue Dokumentation der Nutzung und der anfallenden Kosten bleibt unerlässlich, um die Anerkennung des Arbeitszimmers sicherzustellen.

Homeoffice-Pauschale:

Tagespauschale: Die Einführung einer Tagespauschale von 5 Euro für das Homeoffice, mit einer jährlichen Obergrenze von 600 Euro, ersetzt die bisherige Pauschalregelung. Diese Regelung bietet eine flexible Möglichkeit zur steuerlichen Geltendmachung von Homeoffice-Tagen.

Doppelte Haushaltsführung: Eine wichtige Ergänzung ist die Möglichkeit, die Homeoffice-Pauschale im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend zu machen, wenn das Homeoffice am Ort der Zweitwohnung liegt.

Diese Änderungen und Präzisierungen durch das BMF haben direkte Auswirkungen auf die steuerliche Planung und Erklärung von Arbeitnehmern und Unternehmen. Die korrekte Anwendung und Dokumentation dieser neuen Regelungen ist entscheidend.

Weitere News

Aktuelles aus Betriebsprüfungen

Bei Betriebsprüfungen ist die Ermittlung des Bruttolistenpreises für den Firmenwagen bei Anwendung der 1%-Regelung ein Dauerbrenner. Die Prüfer der Finanzämter greifen hier in der Regel auf die Schwacke-Datenbank zurück. In der Praxis zweifeln viele Steuerberater und Mandanten die Daten und Werte dieser Schwacke-Datenbank an und versuchen durch andere Nachweise, dass ein niedrigerer Bruttolistenpreis berücksichtigt wird. Doch führen diese Nachweise hier zum Erfolg?

Haftung beim Einsatz eines GmbH-Mantels

Die GmbH gilt als beliebte Rechtsform, da sie den Vorteil der Haftungsbeschränkung bietet. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass diese Haftungsbeschränkung Grenzen hat – insbesondere dann, wenn ein sogenannter **GmbH-Mantel** verwendet wird.

Unter einem GmbH-Mantel versteht man eine GmbH, die zwar im Handelsregister eingetragen ist, jedoch keine aktive Geschäftstätigkeit entfaltet und auch nicht mit Stammkapital ausgestattet ist. Wird ein solcher Mantel zur Aufnahme einer Geschäftstätigkeit genutzt, ohne dass die erforderliche Kapitalausstattung erfolgt, droht die persönliche Haftung.

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung: Wichtige Klarstellungen zur zeitlichen Betrachtung

Mit Urteil v. 17.10.2024 entschied der BFH, einer grundstücksverwaltenden Kapitalgesellschaft stehe die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG nicht zu, wenn sie ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums („zu Beginn des 31.12.“) veräußere. In diesem Fall ist sie in zeitlicher Hinsicht nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig. Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist ein entscheidendes Instrument für Immobilienunternehmen, um die Steuerlast auf gewerbliche Erträge zu minimieren. Doch aktuelle Urteile des BFH verdeutlichen die strengen Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der zeitlichen Anforderungen. Insbesondere beim Verkauf des letzten Grundstücks sind Details von zentraler Bedeutung, die über den Anspruch auf die Kürzung entscheiden können.