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Anerkennung der Gewinnverteilungsabrede als Tätigkeitsvergütung bei vermögensverwaltender Personengesellschaft

26. Juli 2024

#### Hintergrund und Relevanz

Die Anerkennung der Gewinnverteilungsabrede als Tätigkeitsvergütung ist insbesondere bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften von Bedeutung. Diese Regelung beeinflusst die steuerliche Behandlung der Gewinne und die Einkommensbesteuerung der Gesellschafter. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. April 2024 hat in diesem Zusammenhang Klarheit geschaffen.

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#### Steuerliche Grundlagen

Gemäß § 15 EStG kann eine Gewinnverteilungsabrede als Tätigkeitsvergütung anerkannt werden, wenn die Vergütung als Gegenleistung für eine tatsächlich ausgeübte Tätigkeit gezahlt wird. Es ist essenziell, eine klare Trennung zwischen der Gewinnverteilung und der Vergütung für Tätigkeiten, die über die reine Kapitalbeteiligung hinausgehen, sicherzustellen.

#### Anforderungen und Kriterien

Für die Anerkennung als Tätigkeitsvergütung sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen:

  • **Klare vertragliche Regelung**: Die Gewinnverteilungsabrede muss schriftlich im Gesellschaftsvertrag festgelegt sein.
  • **Angemessenheit der Vergütung**: Die Vergütung muss in einem angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen.
  • **Tatsächliche Durchführung**: Die vereinbarte Tätigkeit muss tatsächlich ausgeübt und dokumentiert werden.

#### Gerichtsurteil

Im Urteil des BFH vom 16. April 2024 (Az. IV R 39/23) wurde entschieden, dass bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft der sogenannte „carried interest“ als Gewinnverteilung anzusehen ist, wenn die Vergütung für eine Tätigkeit gezahlt wird, die klar dokumentiert und angemessen ist. Dieses Urteil betont die Bedeutung der Nachweisbarkeit und Angemessenheit der Vergütung im Rahmen von Gewinnverteilungsabreden bei vermögensverwaltenden Gesellschaften.

#### Praktische Umsetzung

In der Praxis empfiehlt es sich, die vertraglichen Vereinbarungen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, um steuerliche Risiken zu minimieren. Es ist wichtig, dass die Tätigkeitsvergütung nachvollziehbar und marktüblich ist, um Beanstandungen durch die Finanzbehörden vorzubeugen.

#### Fallbeispiel

Ein typisches Beispiel für eine Gewinnverteilungsabrede als Tätigkeitsvergütung ist die Vergütung eines geschäftsführenden Gesellschafters einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft. Hierbei erhält der Gesellschafter nicht nur eine Gewinnbeteiligung aufgrund seiner Kapitalbeteiligung, sondern auch eine Vergütung für seine operative Tätigkeit im Unternehmen.

#### Fazit

Die korrekte steuerliche Anerkennung der Gewinnverteilungsabrede als Tätigkeitsvergütung erfordert eine sorgfältige Gestaltung und Dokumentation. Unternehmen sollten regelmäßig ihre vertraglichen Regelungen und die tatsächliche Durchführung überprüfen lassen, um steuerliche Risiken zu minimieren und die Rechtssicherheit zu gewährleisten.

#### Ihr LKC Ottobrunn Team

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