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Postreform: Alles geht schneller nur die Post nicht?

25. September 2024

Einspruchsfristen werden ab 01.01.2025 angepasst

News zum Thema Steuern bei LKC Ottobrunn

Ab dem Jahr 2025 hat die Post bis zu vier Tage Zeit, Briefe zuzustellen. Der Gesetzgeber passt nun auch die Zustellungsfristen an, z. B. bei Steuerbescheiden. Sie gelten künftig erst ab vier Tagen als zugestellt, unabhängig davon, ob sie per Brief oder elektronisch versendet wurden. Fällt der vierte Werktag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sich die Frist entsprechend. Die Regelungen finden sich in §§ 122 und 122a AO und gilt ab 01.01.2025.

Weitere News

BFH erleichtert doppelte Haushaltsführung für Singles

Der BFH hat entschieden, dass alleinlebende Arbeitnehmer bei doppelter Haushaltsführung keine zusätzliche finanzielle Beteiligung an den Lebenshaltungskosten nachweisen müssen. Maßgeblich ist, dass ein eigener Hausstand besteht – unabhängig davon, ob Eigentum, Miete oder unentgeltliche Nutzung vorliegt.

Aktuelles aus Betriebsprüfungen

Bei Betriebsprüfungen ist die Ermittlung des Bruttolistenpreises für den Firmenwagen bei Anwendung der 1%-Regelung ein Dauerbrenner. Die Prüfer der Finanzämter greifen hier in der Regel auf die Schwacke-Datenbank zurück. In der Praxis zweifeln viele Steuerberater und Mandanten die Daten und Werte dieser Schwacke-Datenbank an und versuchen durch andere Nachweise, dass ein niedrigerer Bruttolistenpreis berücksichtigt wird. Doch führen diese Nachweise hier zum Erfolg?

Haftung beim Einsatz eines GmbH-Mantels

Die GmbH gilt als beliebte Rechtsform, da sie den Vorteil der Haftungsbeschränkung bietet. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass diese Haftungsbeschränkung Grenzen hat – insbesondere dann, wenn ein sogenannter **GmbH-Mantel** verwendet wird.

Unter einem GmbH-Mantel versteht man eine GmbH, die zwar im Handelsregister eingetragen ist, jedoch keine aktive Geschäftstätigkeit entfaltet und auch nicht mit Stammkapital ausgestattet ist. Wird ein solcher Mantel zur Aufnahme einer Geschäftstätigkeit genutzt, ohne dass die erforderliche Kapitalausstattung erfolgt, droht die persönliche Haftung.

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung: Wichtige Klarstellungen zur zeitlichen Betrachtung

Mit Urteil v. 17.10.2024 entschied der BFH, einer grundstücksverwaltenden Kapitalgesellschaft stehe die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG nicht zu, wenn sie ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums („zu Beginn des 31.12.“) veräußere. In diesem Fall ist sie in zeitlicher Hinsicht nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig. Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist ein entscheidendes Instrument für Immobilienunternehmen, um die Steuerlast auf gewerbliche Erträge zu minimieren. Doch aktuelle Urteile des BFH verdeutlichen die strengen Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der zeitlichen Anforderungen. Insbesondere beim Verkauf des letzten Grundstücks sind Details von zentraler Bedeutung, die über den Anspruch auf die Kürzung entscheiden können.