Ab dem Jahr 2025 hat die Post bis zu vier Tage Zeit, Briefe zuzustellen. Der Gesetzgeber passt nun auch die Zustellungsfristen an, z. B. bei Steuerbescheiden. Sie gelten künftig erst ab vier Tagen als zugestellt, unabhängig davon, ob sie per Brief oder elektronisch versendet wurden. Fällt der vierte Werktag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sich die Frist entsprechend. Die Regelungen finden sich in §§ 122 und 122a AO und gilt ab 01.01.2025.
BGH: Preiswerbung ohne klaren Vergleichspreis unzulässig
Der BGH hat entschieden, dass Preisermäßigungen nur zulässig sind, wenn der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage deutlich und gut lesbar angegeben wird. Fehlt diese Angabe oder ist sie unklar, gilt die Werbung als irreführend und damit unzulässig.






