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BFH-Urteil vom 20. September 2022

14. November 2023

Kritische Betrachtung des Anteilstausches von Kapitalgesellschaftsanteilen unter Wert

In einem aktuellen Urteil vom 20. September 2022 hat der Bundesfinanzhof (BFH) zu einer Steuergestaltung Stellung genommen. Im Kern ging es um die wechselseitige Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen unter Wert, auch bekannt als Anteilsrotation.

News zum Thema Steuern bei LKC Ottobrunn

Der Sachverhalt drehte sich um die Frage, ob ein „Verlust“ im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 EStG, der durch die Vereinbarung eines den Wert des veräußerten Anteils deutlich verfehlenden Kaufpreises entsteht, berücksichtigt werden kann. Der BFH stellte klar, dass ein solches Vorgehen einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts darstellt und somit nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 7.12.2010 – IX R 40/09).

Relevanz für die Praxis: Vorsicht bei aggressiven Steuergestaltungen

Dieses Urteil hat weitreichende Implikationen für die Praxis der Steuergestaltung. Es verdeutlicht, dass der BFH aggressive Steuergestaltungen, die auf die künstliche Erzeugung von Verlusten abzielen, kritisch betrachtet und nicht unterstützt. Für Unternehmen und Steuerpflichtige ist es daher von großer Bedeutung, solche risikoreichen Gestaltungen zu vermeiden und stattdessen auf transparente und gesetzeskonforme Methoden zu setzen.

Unsere Rolle: Unterstützung und Beratung

Als Ihre Berater bei LKC Ottobrunn stehen wir Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Steuerstrategien sowohl effektiv als auch konform mit den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sind. Unser Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten ist bestens gerüstet, um Sie in diesen komplexen Fragen zu unterstützen und zu beraten.

Zusammenfassung und Ausblick

Das BFH-Urteil vom 20.09.2022 unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen und rechtskonformen Steuergestaltung. Es ist ein klares Signal gegen Praktiken, die auf unangemessene Weise steuerliche Vorteile zu erzielen suchen. Bei LKC Ottobrunn sind wir verpflichtet, Sie in diesem dynamischen und herausfordernden Umfeld zu beraten und zu unterstütz

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Aktuelles aus Betriebsprüfungen

Bei Betriebsprüfungen ist die Ermittlung des Bruttolistenpreises für den Firmenwagen bei Anwendung der 1%-Regelung ein Dauerbrenner. Die Prüfer der Finanzämter greifen hier in der Regel auf die Schwacke-Datenbank zurück. In der Praxis zweifeln viele Steuerberater und Mandanten die Daten und Werte dieser Schwacke-Datenbank an und versuchen durch andere Nachweise, dass ein niedrigerer Bruttolistenpreis berücksichtigt wird. Doch führen diese Nachweise hier zum Erfolg?

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Die GmbH gilt als beliebte Rechtsform, da sie den Vorteil der Haftungsbeschränkung bietet. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass diese Haftungsbeschränkung Grenzen hat – insbesondere dann, wenn ein sogenannter **GmbH-Mantel** verwendet wird.

Unter einem GmbH-Mantel versteht man eine GmbH, die zwar im Handelsregister eingetragen ist, jedoch keine aktive Geschäftstätigkeit entfaltet und auch nicht mit Stammkapital ausgestattet ist. Wird ein solcher Mantel zur Aufnahme einer Geschäftstätigkeit genutzt, ohne dass die erforderliche Kapitalausstattung erfolgt, droht die persönliche Haftung.

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung: Wichtige Klarstellungen zur zeitlichen Betrachtung

Mit Urteil v. 17.10.2024 entschied der BFH, einer grundstücksverwaltenden Kapitalgesellschaft stehe die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG nicht zu, wenn sie ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums („zu Beginn des 31.12.“) veräußere. In diesem Fall ist sie in zeitlicher Hinsicht nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig. Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist ein entscheidendes Instrument für Immobilienunternehmen, um die Steuerlast auf gewerbliche Erträge zu minimieren. Doch aktuelle Urteile des BFH verdeutlichen die strengen Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der zeitlichen Anforderungen. Insbesondere beim Verkauf des letzten Grundstücks sind Details von zentraler Bedeutung, die über den Anspruch auf die Kürzung entscheiden können.