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Datenanalyse in der Abschlussprüfung

1. Oktober 2023

In Wirtschaftsprüferzeitschrift (WPG 2023, 1043 ff.) wurde ein aufschlussreicher Artikel von Prof. Runhke veröffentlicht, der die zunehmende Rolle der Datenanalyse in der Abschlussprüfung beleuchtet. Dieses Thema ist besonders relevant, da moderne Technologien, insbesondere künstliche Intelligenz (KI), immer häufiger in der Prüfungspraxis eingesetzt werden.

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Der Artikel hebt die potenziellen Risiken und Herausforderungen hervor, die mit diesen fortschrittlichen Methoden einhergehen. Ein zentraler Aspekt ist die Notwendigkeit für Prüfer, über angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten zu verfügen, um die durch KI-Systeme generierten Daten effektiv zu nutzen. Besonders bei sogenannten „Black-Box“ KI-Systemen, wie maschinelles Lernen und Deep Learning, können die Ergebnisse oft nicht ohne Weiteres nachvollzogen werden. Dies wirft Fragen bezüglich der Verlässlichkeit dieser Systeme als Prüfungsnachweis auf.

Des Weiteren thematisiert der Artikel das Phänomen der „Deskilling“-Effekte, bei denen Prüfer möglicherweise eine übermäßige Abhängigkeit von KI-Analysen entwickeln und dadurch kritische Prüfungsfähigkeiten verlieren könnten. Diese Herausforderung unterstreicht die Bedeutung einer ausgewogenen Herangehensweise, bei der Prüfer sowohl technologische Tools nutzen als auch ihr professionelles Urteilsvermögen einsetzen.

Abschließend betont der Artikel, dass trotz der unbestreitbaren Vorteile, die die Datenanalyse bietet, eine kritische Herangehensweise und fortlaufende Bildung für Wirtschaftsprüfer unerlässlich sind, um die Integrität und Effektivität des Prüfungsprozesses zu gewährleisten. Und letztlich ersetzt aktuell KI immer noch nicht das professionelle Know-How eines Abschlussprüfers.

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Der BFH hat entschieden, dass alleinlebende Arbeitnehmer bei doppelter Haushaltsführung keine zusätzliche finanzielle Beteiligung an den Lebenshaltungskosten nachweisen müssen. Maßgeblich ist, dass ein eigener Hausstand besteht – unabhängig davon, ob Eigentum, Miete oder unentgeltliche Nutzung vorliegt.

Aktuelles aus Betriebsprüfungen

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Die GmbH gilt als beliebte Rechtsform, da sie den Vorteil der Haftungsbeschränkung bietet. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass diese Haftungsbeschränkung Grenzen hat – insbesondere dann, wenn ein sogenannter **GmbH-Mantel** verwendet wird.

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Mit Urteil v. 17.10.2024 entschied der BFH, einer grundstücksverwaltenden Kapitalgesellschaft stehe die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG nicht zu, wenn sie ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums („zu Beginn des 31.12.“) veräußere. In diesem Fall ist sie in zeitlicher Hinsicht nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig. Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist ein entscheidendes Instrument für Immobilienunternehmen, um die Steuerlast auf gewerbliche Erträge zu minimieren. Doch aktuelle Urteile des BFH verdeutlichen die strengen Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der zeitlichen Anforderungen. Insbesondere beim Verkauf des letzten Grundstücks sind Details von zentraler Bedeutung, die über den Anspruch auf die Kürzung entscheiden können.