Die Mandanten-Information zum Jahresende 2024 – finden Sie hier.

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Ab November: Neue Arbeitsplätze in Friedrichshafen am Bodensee

20. Oktober 2023

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir ab Anfang November 2023 unsere Präsenz erweitern und neue Arbeitsplätze in Friedrichshafen am schönen Bodensee eröffnen.

Neue Arbeitsplätze bei LKC in Friedrichshafen am Bodensee

Als eine etablierte Steuerkanzlei mit 25 Mitarbeitern in Ottobrunn sind wir stolz darauf, unseren Mandanten an einem weiteren Standort zur Verfügung zu stehen.

Unsere neuen Arbeitsplätze sind vollständig digital und papierlos ausgestattet, und unsere vier Mitarbeiter im Steuerbereich arbeiten im Home-Office. Trotz der Entfernung sind sie über die Ottobrunn Kanzleiadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adressen wie gewohnt erreichbar. Diese nahtlose Integration ermöglicht es uns, unseren Mandanten an beiden Standorten den gleichen hervorragenden Service anzubieten, den sie von uns erwarten.

Die Räumlichkeiten in Friedrichshafen bieten nicht nur Platz für unser bestehendes Team, sondern auch die Möglichkeit für weiteres Kanzleiwachstum. Wir sind begeistert von dieser neuen Phase unserer Entwicklung und freuen uns darauf, unsere Präsenz am Bodensee auszubauen.

Für weitere Informationen oder um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns gerne.

Wir sind immer für Sie da, egal ob in Ottobrunn oder Friedrichshafen!

Weitere News

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung: Wichtige Klarstellungen zur zeitlichen Betrachtung

Mit Urteil v. 17.10.2024 entschied der BFH, einer grundstücksverwaltenden Kapitalgesellschaft stehe die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG nicht zu, wenn sie ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums („zu Beginn des 31.12.“) veräußere. In diesem Fall ist sie in zeitlicher Hinsicht nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig. Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist ein entscheidendes Instrument für Immobilienunternehmen, um die Steuerlast auf gewerbliche Erträge zu minimieren. Doch aktuelle Urteile des BFH verdeutlichen die strengen Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der zeitlichen Anforderungen. Insbesondere beim Verkauf des letzten Grundstücks sind Details von zentraler Bedeutung, die über den Anspruch auf die Kürzung entscheiden können.

Stundung des Kaufpreises: Schenkung oder Kapitaleinkünfte?

Die Stundung einer Kaufpreisforderung aus der Grundstücksveräußerung kann Kapitaleinkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG auslösen, es sei denn, der Zinsvorteil wird ausdrücklich verschenkt und als Schenkung nach § 7 Abs. 1 ErbStG behandelt. Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass in solchen Fällen die Schenkungssteuer Vorrang hat (FG Schleswig-Holstein, 17.09.2024, 4 K 34/24).

Wichtige Information: Unsere Kanzlei zieht um

Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Partnerinnen und Partner,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Kanzlei, LKC Ottobrunn, in neue, moderne Räumlichkeiten umzieht. Im Zeitraum vom 23. Oktober bis zum 28. Oktober 2024 werden wir unsere Büros in den dritten Stock des Gebäudes The View an der Alten Landstraße 27, 85521 Ottobrunn verlegen.