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News zum Thema Umweltschutz

25. September 2024

Umweltschutz: Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ vom Bundesgerichtshof eingeschränkt.

News zum Thema Recht bei LKC Ottobrunn

Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ ist nur zulässig, wenn in der Werbung erläutert wird, was das genau bedeutet. Das hat der BGH entschieden. Hintergrund der Entscheidung war eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen die Firma Katjes. Diese hatte damit geworben, dass alle Produkte klimaneutral hergestellt werden. Erst mit der Nutzung eines QR-Codes konnte in Erfahrung gebracht werden, dass Katjes nicht emissionsfrei produziert, sondern Klimaschutzprojekte unterstützt. Die Wettbewerbszentrale sieht die Aussage, dass die Firma klimaneutral fertige, als Irreführung, weil Leser die Werbung so verstehen, dass die Herstellung selbst klimaneutral ist. Der BGH gab der Klage recht, BGH, Urteil v. 27.6.2024 – I ZR 98/23.

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