Achtung – Wir sind umgezogen: Sie finden Sie uns hier: Alte Landstraße 27, 85521 Ottobrunn – Weitere Infos hier.

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Wichtige Information: Unsere Kanzlei zieht um

10. Oktober 2024

Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Partnerinnen und Partner,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Kanzlei, LKC Ottobrunn, in neue, moderne Räumlichkeiten umzieht. Im Zeitraum vom 23. Oktober bis zum 28. Oktober 2024 werden wir unsere Büros in den dritten Stock des Gebäudes The View an der Alten Landstraße 27, 85521 Ottobrunn verlegen.

LKC Ottobrunn zieht um

Während des Umzugs sind wir weiterhin telefonisch erreichbar, und unser Team ist aus dem Homeoffice für Sie da. Ab dem 29. Oktober freuen wir uns, Sie in unseren neuen Räumen begrüßen zu dürfen.

Unsere neue Adresse lautet:

LKC Ottobrunn
The View
Alte Landstraße 27
85521 Ottobrunn

In den neuen Räumlichkeiten sind wir nun alle gemeinsam auf einer Etage vereint, was unsere Zusammenarbeit weiter stärken wird. Die neuen Büros sind nur 10 Gehminuten oder 3 Autominuten von den bisherigen Räumen in Ottobrunn entfernt und mit derselben Buslinie gut erreichbar. Kurzparklätze für Mandanten/Besucher sind über den Haupteingang Alte Landstr. 21 vor dem neuen schwarzen Tower vorhanden.

Bitte beachten Sie: Bis zum 22. Oktober läuft der Betrieb in unseren bisherigen Räumen wie gewohnt weiter. Nach dem Umzug bleibt alles für Sie unverändert – unsere Telefonnummer und sonstigen Kontaktdaten bleiben dieselben.

Wir freuen uns darauf, Sie bald in unseren neuen Räumlichkeiten begrüßen zu dürfen, und danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Treue!

Mit besten Grüßen
Ihr Team von LKC Ottobrunn

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Die Anerkennung der Gewinnverteilungsabrede als Tätigkeitsvergütung ist insbesondere bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften von Bedeutung. Diese Regelung beeinflusst die steuerliche Behandlung der Gewinne und die Einkommensbesteuerung der Gesellschafter. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. April 2024 hat in diesem Zusammenhang Klarheit geschaffen.

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