Steuerberatung in Ottobrunn

Steuern

Audits in Ottobrunn

Audits

Unternehmensbewertung bei LKC in Ottobrunn

Bewertung

Rechtsberatung in der Kanzlei LKC Ottobrunn

Recht

Karriere bei LKC Ottobrunn bei München

Karriere

Sicherheitsvorkehrungen beim E-Mail-Versand im Geschäftsverkehr

19. Oktober 2023

Das OLG Karlsruhe Urt. v. 27.7.2023 – 19 U 83/22 hat sich mit den Sicherheitsanforderungen befasst, die beim Versand von E-Mails im geschäftlichen Verkehr zu beachten sind. In Ermangelung gesetzlicher Vorgaben für diese Sicherheitsvorkehrungen müssen Unternehmen die Art und den Umfang der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen selbst bestimmen. Diese sollten auf den berechtigten Sicherheitserwartungen des relevanten Verkehrs basieren und gleichzeitig zumutbar sein.

News zum Thema Recht bei LKC Ottobrunn

Hintergrund

Der Fall befasst sich mit den Sicherheitsvorkehrungen beim Versand von geschäftlichen E-Mails, insbesondere in Situationen, die finanzielle Transaktionen zwischen Parteien betreffen. Ein kritischer Punkt in diesem Fall war, dass der Gläubiger einer Geldforderung (die Partei, die Zahlung erwartet) beim Versand einer E-Mail notwendige Sicherheitsvorkehrungen vernachlässigte. Diese Nachlässigkeit führte dazu, dass der Schuldner (die zahlende Partei) getäuscht wurde und den geschuldeten Betrag auf das Konto eines betrügerisch handelnden Dritten überwies, anstatt auf das Konto des Gläubigers.

Rechtliche Konsequenzen

Interessanterweise stellte das Gericht fest, dass der Verstoß gegen die Sicherheitsvorkehrungen nicht automatisch zum Erlöschen der ursprünglichen Forderung gemäß § 362 BGB führte. Die ursprüngliche Geldforderung blieb bestehen, da die Zahlung nicht an den Gläubiger geleistet wurde. Allerdings eröffnete dieser Verstoß die Möglichkeit für den Schuldner, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Dies bedeutet, dass der Schuldner möglicherweise das Recht hatte, Ersatz für die Verluste zu verlangen, die ihm durch die fehlgeleitete Zahlung entstanden sind.

Bedeutung für die Praxis

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung angemessener Sicherheitsvorkehrungen beim elektronischen Geschäftsverkehr, insbesondere bei Transaktionen, die sensible finanzielle Aspekte beinhalten. Während das Versäumnis, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, nicht notwendigerweise die Gültigkeit finanzieller Verpflichtungen beeinträchtigt, kann es doch erhebliche rechtliche Auswirkungen haben, darunter potenzielle Schadensersatzansprüche.

Wichtig ist nach der Entscheidung, mit dem Geschäftspartner Vereinbarungen über die Art und Weise der Verwendung von E-Mails zu treffen.

Fazit

Unternehmen müssen proaktiv und mit Bedacht handeln, indem sie klare Sicherheitsprotokolle etablieren, die darauf abzielen, Betrug zu verhindern und die Integrität der Kommunikation sowie der Finanztransaktionen zu wahren. Dieser Fall dient als Erinnerung daran, dass Nachlässigkeit in diesen Bereichen nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch juristische Komplikationen zur Folge haben kann.

Bei Unsicherheiten bezüglich der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen oder im Falle eines Sicherheitsvorfalls empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Weitere News

BFH erleichtert doppelte Haushaltsführung für Singles

Der BFH hat entschieden, dass alleinlebende Arbeitnehmer bei doppelter Haushaltsführung keine zusätzliche finanzielle Beteiligung an den Lebenshaltungskosten nachweisen müssen. Maßgeblich ist, dass ein eigener Hausstand besteht – unabhängig davon, ob Eigentum, Miete oder unentgeltliche Nutzung vorliegt.

Aktuelles aus Betriebsprüfungen

Bei Betriebsprüfungen ist die Ermittlung des Bruttolistenpreises für den Firmenwagen bei Anwendung der 1%-Regelung ein Dauerbrenner. Die Prüfer der Finanzämter greifen hier in der Regel auf die Schwacke-Datenbank zurück. In der Praxis zweifeln viele Steuerberater und Mandanten die Daten und Werte dieser Schwacke-Datenbank an und versuchen durch andere Nachweise, dass ein niedrigerer Bruttolistenpreis berücksichtigt wird. Doch führen diese Nachweise hier zum Erfolg?

Haftung beim Einsatz eines GmbH-Mantels

Die GmbH gilt als beliebte Rechtsform, da sie den Vorteil der Haftungsbeschränkung bietet. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass diese Haftungsbeschränkung Grenzen hat – insbesondere dann, wenn ein sogenannter **GmbH-Mantel** verwendet wird.

Unter einem GmbH-Mantel versteht man eine GmbH, die zwar im Handelsregister eingetragen ist, jedoch keine aktive Geschäftstätigkeit entfaltet und auch nicht mit Stammkapital ausgestattet ist. Wird ein solcher Mantel zur Aufnahme einer Geschäftstätigkeit genutzt, ohne dass die erforderliche Kapitalausstattung erfolgt, droht die persönliche Haftung.

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung: Wichtige Klarstellungen zur zeitlichen Betrachtung

Mit Urteil v. 17.10.2024 entschied der BFH, einer grundstücksverwaltenden Kapitalgesellschaft stehe die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG nicht zu, wenn sie ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums („zu Beginn des 31.12.“) veräußere. In diesem Fall ist sie in zeitlicher Hinsicht nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig. Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist ein entscheidendes Instrument für Immobilienunternehmen, um die Steuerlast auf gewerbliche Erträge zu minimieren. Doch aktuelle Urteile des BFH verdeutlichen die strengen Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der zeitlichen Anforderungen. Insbesondere beim Verkauf des letzten Grundstücks sind Details von zentraler Bedeutung, die über den Anspruch auf die Kürzung entscheiden können.