Der Hinweis für Steuerpflichtige
Bitte beachten Sie, dass das Finanzamt auch in Bayern ab 2026 zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten keine Erinnerung an die Steuervorauszahlung mehr versendet. Stellen Sie daher sicher, dass die Zahlung fristgerecht veranlasst wird. Alternativ kann dem Finanzamt auch eine SEPA-Einzugsermächtigung erteilt werden.
Praxishinweis von LKC Ottobrunn
Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfehlen wir dringend, die Vorauszahlungstermine (üblicherweise zum 10. März, Juni, September und Dezember) fest in Ihren Kalender einzutragen. Die sicherste und bequemste Lösung ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, damit die Beträge automatisch und fristgerecht durch die Finanzkasse eingezogen werden können.






