Wichtiger Hinweis: Finanzamt Bayern versendet ab 2026 keine Zahlungserinnerungen mehr – weitere Infos hier!

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Wichtige Änderung ab 2026: Keine Zahlungserinnerungen mehr durch das Finanzamt

11. März 2026

Bisher war es üblich, dass die Finanzbehörden an fällige Steuervorauszahlungen erinnerten. Ab diesem Jahr ändert sich diese Praxis in Bayern grundlegend.

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Der Hinweis für Steuerpflichtige

Bitte beachten Sie, dass das Finanzamt auch in Bayern ab 2026 zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten keine Erinnerung an die Steuervorauszahlung mehr versendet. Stellen Sie daher sicher, dass die Zahlung fristgerecht veranlasst wird. Alternativ kann dem Finanzamt auch eine SEPA-Einzugsermächtigung erteilt werden.

Praxishinweis von LKC Ottobrunn

Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfehlen wir dringend, die Vorauszahlungstermine (üblicherweise zum 10. März, Juni, September und Dezember) fest in Ihren Kalender einzutragen. Die sicherste und bequemste Lösung ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, damit die Beträge automatisch und fristgerecht durch die Finanzkasse eingezogen werden können.

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