Endgültig beschlossen ist die Neuregelung bislang nicht.
Wer aber ohnehin Arbeiten im Haushalt geplant hat, etwa einen neuen Anstrich, und den Höchstbetrag in diesem Jahr noch nicht voll genutzt hat, sollte prüfen, ob sich die Leistungen noch 2026 erledigen lassen. Wir beraten Sie gerne dazu.
Quelle: NWB BB 11/2026 S. 323, NWB KAAAK-25860







