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Wichtiger Hinweis: Die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2025 endet am 01.03.2027. Die Offenlegungsfrist für die Jahresabschlüsse 2025 läuft bereits am 31.12.2026 ab.

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Selbstständige in der GKV: Beitragsfreie Zeiten zählen bei der Bemessung nicht mit

3. November 2026

Sind Selbstständige freiwillig gesetzlich krankenversichert, bleiben beitragsfreie Zeiten wie der Krankengeldbezug bei der Beitragsbemessung außen vor. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat dies bestätigt.

News zum Thema Recht bei LKC Ottobrunn

Laut Urteil vom 10. Februar 2026 (L 11 KR 2498/25) darf das Jahreseinkommen aus dem Einkommensteuerbescheid deshalb nicht einfach gleichmäßig auf zwölf Monate umgelegt werden. Es verteilt sich nur auf die verbleibenden Beitragsmonate, für die sich damit eine höhere Bemessungsgrundlage ergibt.

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Beim Bundessozialgericht läuft bereits das Revisionsverfahren (Az. B 12 KR 2/26 R).

Quelle: LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 10.02.2026 – L 11 KR 2498/25, NWB 43/2026 S. 2845, NWB NAAAK-26027

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