Das **OLG Celle** hat mit Beschluss vom 22.08.2025 (Az. 9 W 65/25) eine wichtige Entscheidung zur Zulässigkeit von alternativen Einberufungsformen in Vereinssatzungen getroffen.
Recht – Archiv
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Haftung beim Einsatz eines GmbH-Mantels
Die GmbH gilt als beliebte Rechtsform, da sie den Vorteil der Haftungsbeschränkung bietet. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass diese Haftungsbeschränkung Grenzen hat – insbesondere dann, wenn ein sogenannter **GmbH-Mantel** verwendet wird.
Unter einem GmbH-Mantel versteht man eine GmbH, die zwar im Handelsregister eingetragen ist, jedoch keine aktive Geschäftstätigkeit entfaltet und auch nicht mit Stammkapital ausgestattet ist. Wird ein solcher Mantel zur Aufnahme einer Geschäftstätigkeit genutzt, ohne dass die erforderliche Kapitalausstattung erfolgt, droht die persönliche Haftung.
Kein Anscheinsbeweis für Zugang einer Kündigung bei Einwurf-Einschreiben
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 30. Januar 2025 (Az. 2 AZR 68/24) eine für die Praxis bedeutsame Entscheidung getroffen: **Der Zugang einer Kündigung kann nicht allein durch Einlieferungsbeleg oder Sendungsstatus eines Einwurf-Einschreibens nachgewiesen werden.**
Stundung des Kaufpreises: Schenkung oder Kapitaleinkünfte?
Die Stundung einer Kaufpreisforderung aus der Grundstücksveräußerung kann Kapitaleinkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG auslösen, es sei denn, der Zinsvorteil wird ausdrücklich verschenkt und als Schenkung nach § 7 Abs. 1 ErbStG behandelt. Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass in solchen Fällen die Schenkungssteuer Vorrang hat (FG Schleswig-Holstein, 17.09.2024, 4 K 34/24).
Aktuelles zur Befreiung von der Sozialversicherungspflicht
50%-Gesellschafter gelten ohne Stichentscheidsrecht nicht als selbstständig (SG Neubrandenburg). Rückwirkende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bleibt unter bestimmten Voraussetzungen möglich (BSG).
News zum Thema Umweltschutz
Umweltschutz: Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ vom Bundesgerichtshof eingeschränkt.
Zur Nichtigkeit von Grundstückskaufverträgen bei Schwarzgeldabreden
**Einführung**
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. März 2024 (V ZR 115/22) befasst sich mit der Frage der Nichtigkeit von Grundstückskaufverträgen bei sogenannten Schwarzgeldabreden. Solche Abreden liegen vor, wenn der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis niedriger beurkundet wird, um Steuern zu hinterziehen. Diese Entscheidung klärt wichtige Rechtsfragen und grenzt die Rechtsprechung zur Nichtigkeit von Werkverträgen im Zusammenhang mit Schwarzgeldabreden klar ab.
vbw Leitfaden zur E-Rechnung
Die Bundesregierung stellt den Rechnungsverkehr zwischen Unternehmen auf rein elektronische und damit maschinell verarbeitbare Rechnungen um.
Hinweis des Bundesjustizministeriums
zur Offenlegung von Jahresabschlüssen 2022
Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund
Das ist immer wieder ein Streitpunkt und ist oft schwieriger durchzusetzen als man meint. Aktuell wurde in einer Entscheidung des OLG München, Beschluss v. 11.10.2023 – 7 U 3195/22 die Kündigung aus wichtigem Grund abgelehnt.
Sicherheitsvorkehrungen beim E-Mail-Versand im Geschäftsverkehr
Das OLG Karlsruhe Urt. v. 27.7.2023 – 19 U 83/22 hat sich mit den Sicherheitsanforderungen befasst, die beim Versand von E-Mails im geschäftlichen Verkehr zu beachten sind. In Ermangelung gesetzlicher Vorgaben für diese Sicherheitsvorkehrungen müssen Unternehmen die Art und den Umfang der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen selbst bestimmen. Diese sollten auf den berechtigten Sicherheitserwartungen des relevanten Verkehrs basieren und gleichzeitig zumutbar sein.
Haftungsbeschränkungen für GmbH-Geschäftsführer möglich
In einem aktuellen Urteil OLG Hamm Urt. v. 8.3.2023 – 8 U 198/20 das für Geschäftsführer von GmbHs von Bedeutung ist, hat das Gericht wichtige Klärungen zur Haftungsbeschränkung vorgenommen. Das Urteil befasst sich insbesondere mit der Wirksamkeit von Regelungen, die die gesetzliche Haftung von Geschäftsführern nach § 43 GmbHG einschränken.
Klärung zur Registrierung wirtschaftlicher Eigentümer durch das OVG Münster
Aktenzeichen: 4 B 352/22
Datum: 23. Juni 2023