Die Mandanten-Information zum Jahresende 2025 – finden Sie hier.

Steuerberatung in Ottobrunn

Steuern

Audits in Ottobrunn

Audits

Unternehmensbewertung bei LKC in Ottobrunn

Bewertung

Rechtsberatung in der Kanzlei LKC Ottobrunn

Recht

Karriere bei LKC Ottobrunn bei München

Karriere

Personelle Veränderungen bei LKC Ottobrunn

19. Februar 2024

Sehr geehrte Mandanten, wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass es bei LKC Ottobrunn wichtige personelle Veränderungen gibt, die unsere Kanzlei und Ihre Betreuung weiter stärken.

Die Geschäftsführer bei LKC Ottobrunn

Zunächst möchten wir Ihnen mitteilen, dass unsere langjährige leitende Steuerberaterin, Frau Sabine Bernreuther, nun auch die Position der Geschäftsführerin bei der LKC Konold & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH übernommen hat. Frau Bernreuther, die bereits seit Jahren durch ihre Expertise und ihr Engagement überzeugt, wird nun in ihrer neuen Rolle die strategische Richtung unseres Unternehmens mit gestalten.

Des Weiteren freuen wir uns, Ihnen mitzuteilen, dass die LKC Konold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ebenfalls eine Erweiterung der Geschäftsführung erfahren hat. Frau Rechtsanwältin Julia Angl und Frau Rechtsanwältin Julia König, die beide bereits als wichtige Berater für den Standort Ottobrunn tätig waren, übernehmen nun auch Verantwortung in der Geschäftsführung. Ihre umfangreiche Erfahrung und ihr Fachwissen im Bereich Rechts- und Steuerberatung sind eine Bereicherung für unsere Führungsebene und werden dazu beitragen, unsere Dienstleistungen weiter zu optimieren.

Diese Ernennungen spiegeln unser Bestreben wider, stets die beste Qualität in der Betreuung und Beratung unserer Mandanten zu gewährleisten. Wir sind überzeugt, dass die Erweiterung unserer Geschäftsführung mit diesen talentierten und erfahrenen Fachkräften uns dabei unterstützen wird, Ihre Interessen noch besser zu vertreten.

Die neuen Geschäftsführerinnen

Wir freuen uns auf die Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit mit Ihnen und stehen Ihnen für Fragen und Anliegen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von LKC Ottobrunn

Weitere News

Digitale Steuerbescheide: Was ab 2026 gilt

Ab 2026 werden digitale Steuerbescheide zum Standard. Finanzämter dürfen Bescheide ohne Einwilligung elektronisch zum Abruf bereitstellen. Wer weiterhin Papier möchte, kann der elektronischen Bekanntgabe widersprechen. Neu ist auch die Fristberechnung: Ein bereitgestellter Bescheid gilt vier Tage nach Abrufbereitschaft als bekanntgegeben – unabhängig von der Benachrichtigung.

Scheinselbständigkeit im Fokus: Warum Ein-Personen-GmbHs keinen Schutz bieten – Auswirkungen für IT-Projekte und agile Modelle

Das BSG hat entschieden, dass die Zwischenschaltung einer Ein-Personen-GmbH nicht vor der Feststellung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung schützt. Maßgeblich bleibt die tatsächliche Eingliederung der natürlichen Person in die Arbeitsorganisation. Die Grundsätze sind auf viele Branchen übertragbar – insbesondere IT-Projekte, Freelancer-Konstellationen und Scrum-Teams. Trotz bestehender Rechtsprechung zugunsten echter Selbstständigkeit bleibt das Risiko hoch, wenn Weisungsstrukturen, Teamintegration oder einseitige wirtschaftliche Abhängigkeiten vorliegen. Unternehmen sollten daher Projektpraxis, Dokumentation und Vertragsgestaltung konsequent aufeinander abstimmen.

Verträge zwischen Angehörigen: Steuerliche Wirksamkeit trotz fehlendem schriftlichen Vertrag

In einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 27. Mai 2025 (Az. 2 BvR 172/24) wurde ein wichtiges Urteil zur steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen Angehörigen getroffen. Die Entscheidung stellt klar, dass das Fehlen eines schriftlichen Vertrags für sich allein nicht dazu führt, dass ein Vertrag zwischen nahestehenden Personen oder Angehörigen nach § 15 AO steuerlich unwirksam ist.

Steuerliche Anerkennung von Verlusten aus der Vermietung von Ferienwohnungen

In einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. August 2025 (Az. IX R 23/24) wurde eine wichtige Frage zur steuerlichen Anerkennung von Verlusten aus der Vermietung von Ferienwohnungen geklärt. Dabei ging es um die Frage, unter welchen Bedingungen Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung steuerlich anerkannt werden, wenn die Immobilie ausschließlich an Feriengäste vermietet wird.