Die Mandanten-Information zum Jahresende 2024 – finden Sie hier.

Steuerberatung in Ottobrunn

Steuern

Audits in Ottobrunn

Audits

Unternehmensbewertung bei LKC in Ottobrunn

Bewertung

Rechtsberatung in der Kanzlei LKC Ottobrunn

Recht

Karriere bei LKC Ottobrunn bei München

Karriere

Personelle Veränderungen bei LKC Ottobrunn

19. Februar 2024

Sehr geehrte Mandanten, wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass es bei LKC Ottobrunn wichtige personelle Veränderungen gibt, die unsere Kanzlei und Ihre Betreuung weiter stärken.

Die Geschäftsführer bei LKC Ottobrunn

Zunächst möchten wir Ihnen mitteilen, dass unsere langjährige leitende Steuerberaterin, Frau Sabine Bernreuther, nun auch die Position der Geschäftsführerin bei der LKC Konold & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH übernommen hat. Frau Bernreuther, die bereits seit Jahren durch ihre Expertise und ihr Engagement überzeugt, wird nun in ihrer neuen Rolle die strategische Richtung unseres Unternehmens mit gestalten.

Des Weiteren freuen wir uns, Ihnen mitzuteilen, dass die LKC Konold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ebenfalls eine Erweiterung der Geschäftsführung erfahren hat. Frau Rechtsanwältin Julia Angl und Frau Rechtsanwältin Julia König, die beide bereits als wichtige Berater für den Standort Ottobrunn tätig waren, übernehmen nun auch Verantwortung in der Geschäftsführung. Ihre umfangreiche Erfahrung und ihr Fachwissen im Bereich Rechts- und Steuerberatung sind eine Bereicherung für unsere Führungsebene und werden dazu beitragen, unsere Dienstleistungen weiter zu optimieren.

Diese Ernennungen spiegeln unser Bestreben wider, stets die beste Qualität in der Betreuung und Beratung unserer Mandanten zu gewährleisten. Wir sind überzeugt, dass die Erweiterung unserer Geschäftsführung mit diesen talentierten und erfahrenen Fachkräften uns dabei unterstützen wird, Ihre Interessen noch besser zu vertreten.

Die neuen Geschäftsführerinnen

Wir freuen uns auf die Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit mit Ihnen und stehen Ihnen für Fragen und Anliegen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von LKC Ottobrunn

Weitere News

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung: Wichtige Klarstellungen zur zeitlichen Betrachtung

Mit Urteil v. 17.10.2024 entschied der BFH, einer grundstücksverwaltenden Kapitalgesellschaft stehe die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG nicht zu, wenn sie ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums („zu Beginn des 31.12.“) veräußere. In diesem Fall ist sie in zeitlicher Hinsicht nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig. Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist ein entscheidendes Instrument für Immobilienunternehmen, um die Steuerlast auf gewerbliche Erträge zu minimieren. Doch aktuelle Urteile des BFH verdeutlichen die strengen Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der zeitlichen Anforderungen. Insbesondere beim Verkauf des letzten Grundstücks sind Details von zentraler Bedeutung, die über den Anspruch auf die Kürzung entscheiden können.

Stundung des Kaufpreises: Schenkung oder Kapitaleinkünfte?

Die Stundung einer Kaufpreisforderung aus der Grundstücksveräußerung kann Kapitaleinkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG auslösen, es sei denn, der Zinsvorteil wird ausdrücklich verschenkt und als Schenkung nach § 7 Abs. 1 ErbStG behandelt. Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass in solchen Fällen die Schenkungssteuer Vorrang hat (FG Schleswig-Holstein, 17.09.2024, 4 K 34/24).

Wichtige Information: Unsere Kanzlei zieht um

Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Partnerinnen und Partner,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Kanzlei, LKC Ottobrunn, in neue, moderne Räumlichkeiten umzieht. Im Zeitraum vom 23. Oktober bis zum 28. Oktober 2024 werden wir unsere Büros in den dritten Stock des Gebäudes The View an der Alten Landstraße 27, 85521 Ottobrunn verlegen.