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Postreform: Alles geht schneller nur die Post nicht?

25. September 2024

Einspruchsfristen werden ab 01.01.2025 angepasst

News zum Thema Steuern bei LKC Ottobrunn

Ab dem Jahr 2025 hat die Post bis zu vier Tage Zeit, Briefe zuzustellen. Der Gesetzgeber passt nun auch die Zustellungsfristen an, z. B. bei Steuerbescheiden. Sie gelten künftig erst ab vier Tagen als zugestellt, unabhängig davon, ob sie per Brief oder elektronisch versendet wurden. Fällt der vierte Werktag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sich die Frist entsprechend. Die Regelungen finden sich in §§ 122 und 122a AO und gilt ab 01.01.2025.

Weitere News

Digitale Steuerbescheide: Was ab 2026 gilt

Ab 2026 werden digitale Steuerbescheide zum Standard. Finanzämter dürfen Bescheide ohne Einwilligung elektronisch zum Abruf bereitstellen. Wer weiterhin Papier möchte, kann der elektronischen Bekanntgabe widersprechen. Neu ist auch die Fristberechnung: Ein bereitgestellter Bescheid gilt vier Tage nach Abrufbereitschaft als bekanntgegeben – unabhängig von der Benachrichtigung.

Scheinselbständigkeit im Fokus: Warum Ein-Personen-GmbHs keinen Schutz bieten – Auswirkungen für IT-Projekte und agile Modelle

Das BSG hat entschieden, dass die Zwischenschaltung einer Ein-Personen-GmbH nicht vor der Feststellung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung schützt. Maßgeblich bleibt die tatsächliche Eingliederung der natürlichen Person in die Arbeitsorganisation. Die Grundsätze sind auf viele Branchen übertragbar – insbesondere IT-Projekte, Freelancer-Konstellationen und Scrum-Teams. Trotz bestehender Rechtsprechung zugunsten echter Selbstständigkeit bleibt das Risiko hoch, wenn Weisungsstrukturen, Teamintegration oder einseitige wirtschaftliche Abhängigkeiten vorliegen. Unternehmen sollten daher Projektpraxis, Dokumentation und Vertragsgestaltung konsequent aufeinander abstimmen.

Verträge zwischen Angehörigen: Steuerliche Wirksamkeit trotz fehlendem schriftlichen Vertrag

In einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 27. Mai 2025 (Az. 2 BvR 172/24) wurde ein wichtiges Urteil zur steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen Angehörigen getroffen. Die Entscheidung stellt klar, dass das Fehlen eines schriftlichen Vertrags für sich allein nicht dazu führt, dass ein Vertrag zwischen nahestehenden Personen oder Angehörigen nach § 15 AO steuerlich unwirksam ist.

Steuerliche Anerkennung von Verlusten aus der Vermietung von Ferienwohnungen

In einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. August 2025 (Az. IX R 23/24) wurde eine wichtige Frage zur steuerlichen Anerkennung von Verlusten aus der Vermietung von Ferienwohnungen geklärt. Dabei ging es um die Frage, unter welchen Bedingungen Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung steuerlich anerkannt werden, wenn die Immobilie ausschließlich an Feriengäste vermietet wird.