Neben kommenden Gesetzesänderungen und steuerlichen Hinweisen sind natürlich auch wieder die Fristen ein wichtiges Thema.
Viel Spaß bei der Lektüre und bei Fragen einfach bei uns melden.
Ihr Team LKC Ottobrunn
Die Mandanten-Information zum Jahresende 2024 – finden Sie hier.
Liebe Mandanten,
wie jedes Jahr haben wir die wichtigsten Mandanteninformationen zum Jahresende 2023 für Sie zusammengestellt.
Neben kommenden Gesetzesänderungen und steuerlichen Hinweisen sind natürlich auch wieder die Fristen ein wichtiges Thema.
Viel Spaß bei der Lektüre und bei Fragen einfach bei uns melden.
Ihr Team LKC Ottobrunn
Mit Urteil v. 17.10.2024 entschied der BFH, einer grundstücksverwaltenden Kapitalgesellschaft stehe die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG nicht zu, wenn sie ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums („zu Beginn des 31.12.“) veräußere. In diesem Fall ist sie in zeitlicher Hinsicht nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig. Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist ein entscheidendes Instrument für Immobilienunternehmen, um die Steuerlast auf gewerbliche Erträge zu minimieren. Doch aktuelle Urteile des BFH verdeutlichen die strengen Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der zeitlichen Anforderungen. Insbesondere beim Verkauf des letzten Grundstücks sind Details von zentraler Bedeutung, die über den Anspruch auf die Kürzung entscheiden können.
Die Veräußerung eines abgetrennten Grundstücksteils wirft steuerliche Fragen auf, insbesondere in Bezug auf die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken. In einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. September 2023 (Az. IX R 14/22) wurden grundlegende Aspekte zur steuerlichen Behandlung solcher Fälle klargestellt.
Auch die kleinen Dinge sind unserer Finanzverwaltung wichtig: Mit dem aktuellen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 2. Januar 2025 wurden die Richtlinien zum Umgang mit Kleinbeträgen im Erhebungsverfahren angepasst.
Das BFH-Urteil vom 8. August 2024 klärt die steuerlichen Unterschiede bei der Übertragung eines verpachteten Betriebs gegen Versorgungsleistungen oder unter Nießbrauchvorbehalt.
Die Stundung einer Kaufpreisforderung aus der Grundstücksveräußerung kann Kapitaleinkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG auslösen, es sei denn, der Zinsvorteil wird ausdrücklich verschenkt und als Schenkung nach § 7 Abs. 1 ErbStG behandelt. Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass in solchen Fällen die Schenkungssteuer Vorrang hat (FG Schleswig-Holstein, 17.09.2024, 4 K 34/24).
50%-Gesellschafter gelten ohne Stichentscheidsrecht nicht als selbstständig (SG Neubrandenburg). Rückwirkende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bleibt unter bestimmten Voraussetzungen möglich (BSG).
Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Partnerinnen und Partner,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Kanzlei, LKC Ottobrunn, in neue, moderne Räumlichkeiten umzieht. Im Zeitraum vom 23. Oktober bis zum 28. Oktober 2024 werden wir unsere Büros in den dritten Stock des Gebäudes The View an der Alten Landstraße 27, 85521 Ottobrunn verlegen.
Umweltschutz: Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ vom Bundesgerichtshof eingeschränkt.
Bonusprogramme und ihre steuerliche Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.