Neben kommenden Gesetzesänderungen und steuerlichen Hinweisen sind natürlich auch wieder die Fristen ein wichtiges Thema.
Viel Spaß bei der Lektüre und bei Fragen einfach bei uns melden.
Ihr Team LKC Ottobrunn
Wichtiger Hinweis: Finanzamt Bayern versendet ab 2026 keine Zahlungserinnerungen mehr – weitere Infos hier!
Liebe Mandanten,
wie jedes Jahr haben wir die wichtigsten Mandanteninformationen zum Jahresende 2023 für Sie zusammengestellt.
Neben kommenden Gesetzesänderungen und steuerlichen Hinweisen sind natürlich auch wieder die Fristen ein wichtiges Thema.
Viel Spaß bei der Lektüre und bei Fragen einfach bei uns melden.
Ihr Team LKC Ottobrunn
Nichtsteuerbarkeit (Einkommensteuer) von Abfindungen für Pflichtteilsverzicht auch bei Ratenzahlung
Einordnung von Darlehen zur Finanzierung von Gesellschaftsanteilen – Entscheidung des BGH vom 10.03.2026 (XI ZR 132/24)
Mit Urteil vom 14.10.2025 hat der Bundesgerichtshof, BGH Urt. v. 14.10.2025 – 1 StR 445/24, eine für die Praxis äußerst bedeutsame Entscheidung zur Steuerhinterziehung im Feststellungsverfahren getroffen.
Bisher war es üblich, dass die Finanzbehörden an fällige Steuervorauszahlungen erinnerten. Ab diesem Jahr ändert sich diese Praxis in Bayern grundlegend.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat seine Leitlinien zur steuerlichen Behandlung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen grundlegend aktualisiert. Für Immobilienbesitzer ist diese Abgrenzung entscheidend für den sofortigen Betriebsausgabenabzug.
Für Immobilienunternehmen ist die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG essenziell. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) bringt nun Klarheit bezüglich der Mitvermietung von Lastenaufzügen und den Grenzen der Ausschließlichkeit.
In diesem aktuellen Beschluss bestätigt der Bundesfinanzhof (BFH) seine strenge Linie zur Steuerfreiheit bei Immobilienverkäufen innerhalb der Zehnjahresfrist, wenn die Wohnung durch die Eltern genutzt wurde.
Hier finden Sie aktuelle Informationen zu einem wichtigen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) bezüglich privater Veräußerungsgeschäfte bei hochwertigen Fahrzeugen.
Das FG Baden-Württemberg stellt klar: Die steuerneutrale Buchwertübertragung von Teil-Mitunternehmeranteilen auf Stiftungen ist ausgeschlossen. Solche Gestaltungen führen regelmäßig zur Aufdeckung stiller Reserven und bergen erhebliche Ertragsteuerrisiken.