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Wien-Wochenende 2023

7. Mai 2023

Zwei wundervolle und unvergessliche Tage auf unserem Ausflug nach Wien.

LKC Ottobrunn in Wien

Von einer spannenden Stadtführung über einen sommerlichen Heurigenabend in einem idyllischen Gastgarten bis hin zur Besichtigungstour des Schlosses Schönbrunn – wir hatten jede Menge Abwechslung.

Ein besonderes Highlight war die Apfelstrudelshow, bei der wir die Kunst des traditionellen Wiener Apfelstrudels kennenlernen durften. Anschließend genossen wir eine romantische Kutschfahrt durch den malerischen Schlossgarten.

Am Abend erwartete uns ein festliches Dinner bei einem Edelitaliener, bei dem wir uns mit kulinarischen Köstlichkeiten verwöhnen ließen. Und natürlich durfte ein Besuch im berühmten Prater nicht fehlen, wo wir uns auf den Fahrgeschäften vergnügen konnten.

Der Team-Ausflug nach Wien war eine tolle Gelegenheit, um uns besser kennenzulernen, gemeinsam Spaß zu haben und den Teamgeist zu stärken. Wir sind uns sicher, dass diese wunderbaren Erlebnisse uns auch in Zukunft noch enger zusammenbringen werden.

Weitere News

Stundung des Kaufpreises: Schenkung oder Kapitaleinkünfte?

Die Stundung einer Kaufpreisforderung aus der Grundstücksveräußerung kann Kapitaleinkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG auslösen, es sei denn, der Zinsvorteil wird ausdrücklich verschenkt und als Schenkung nach § 7 Abs. 1 ErbStG behandelt. Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass in solchen Fällen die Schenkungssteuer Vorrang hat (FG Schleswig-Holstein, 17.09.2024, 4 K 34/24).

Wichtige Information: Unsere Kanzlei zieht um

Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Partnerinnen und Partner,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Kanzlei, LKC Ottobrunn, in neue, moderne Räumlichkeiten umzieht. Im Zeitraum vom 23. Oktober bis zum 28. Oktober 2024 werden wir unsere Büros in den dritten Stock des Gebäudes The View an der Alten Landstraße 27, 85521 Ottobrunn verlegen.

Zur Nichtigkeit von Grundstückskaufverträgen bei Schwarzgeldabreden

**Einführung**

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. März 2024 (V ZR 115/22) befasst sich mit der Frage der Nichtigkeit von Grundstückskaufverträgen bei sogenannten Schwarzgeldabreden. Solche Abreden liegen vor, wenn der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis niedriger beurkundet wird, um Steuern zu hinterziehen. Diese Entscheidung klärt wichtige Rechtsfragen und grenzt die Rechtsprechung zur Nichtigkeit von Werkverträgen im Zusammenhang mit Schwarzgeldabreden klar ab.

Anerkennung der Gewinnverteilungsabrede als Tätigkeitsvergütung bei vermögensverwaltender Personengesellschaft

#### Hintergrund und Relevanz

Die Anerkennung der Gewinnverteilungsabrede als Tätigkeitsvergütung ist insbesondere bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften von Bedeutung. Diese Regelung beeinflusst die steuerliche Behandlung der Gewinne und die Einkommensbesteuerung der Gesellschafter. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. April 2024 hat in diesem Zusammenhang Klarheit geschaffen.