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Haftungsbeschränkungen für GmbH-Geschäftsführer möglich

19. Oktober 2023

In einem aktuellen Urteil OLG Hamm Urt. v. 8.3.2023 – 8 U 198/20 das für Geschäftsführer von GmbHs von Bedeutung ist, hat das Gericht wichtige Klärungen zur Haftungsbeschränkung vorgenommen. Das Urteil befasst sich insbesondere mit der Wirksamkeit von Regelungen, die die gesetzliche Haftung von Geschäftsführern nach § 43 GmbHG einschränken.

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Die Entscheidung hebt hervor, dass Haftungsbeschränkungen sorgfältig formuliert werden müssen, um rechtlichen Bestand zu haben. Insbesondere müssen sie klar, verständlich und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen sein. Regelungen, die zu weitreichend sind oder die Rechte von Gesellschaftsgläubigern unangemessen beschränken, können für unwirksam erklärt werden.

Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit für Geschäftsführer und Unternehmen, sich bei der Ausgestaltung von Haftungsbeschränkungen rechtlich beraten zu lassen. Durch eine fundierte Beratung können Risiken minimiert und die Einhaltung aktueller rechtlicher Standards sichergestellt werden.

Wichtig ist in der Entscheidung auch, dass ein Privatgutachten über dem eines Gerichtsgutachten stehen kann. Daher kann mit guter Beratung auch ein Gerichtsgutachter ausgehebelt werden.

Für eine detaillierte Beratung zu diesem Urteil und dessen Auswirkungen für Ihre Unternehmenspraxis wenden Sie sich einfach an uns.

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