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News zum Thema Umweltschutz

25. September 2024

Umweltschutz: Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ vom Bundesgerichtshof eingeschränkt.

News zum Thema Recht bei LKC Ottobrunn

Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ ist nur zulässig, wenn in der Werbung erläutert wird, was das genau bedeutet. Das hat der BGH entschieden. Hintergrund der Entscheidung war eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen die Firma Katjes. Diese hatte damit geworben, dass alle Produkte klimaneutral hergestellt werden. Erst mit der Nutzung eines QR-Codes konnte in Erfahrung gebracht werden, dass Katjes nicht emissionsfrei produziert, sondern Klimaschutzprojekte unterstützt. Die Wettbewerbszentrale sieht die Aussage, dass die Firma klimaneutral fertige, als Irreführung, weil Leser die Werbung so verstehen, dass die Herstellung selbst klimaneutral ist. Der BGH gab der Klage recht, BGH, Urteil v. 27.6.2024 – I ZR 98/23.

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Ab 2026 werden digitale Steuerbescheide zum Standard. Finanzämter dürfen Bescheide ohne Einwilligung elektronisch zum Abruf bereitstellen. Wer weiterhin Papier möchte, kann der elektronischen Bekanntgabe widersprechen. Neu ist auch die Fristberechnung: Ein bereitgestellter Bescheid gilt vier Tage nach Abrufbereitschaft als bekanntgegeben – unabhängig von der Benachrichtigung.

Scheinselbständigkeit im Fokus: Warum Ein-Personen-GmbHs keinen Schutz bieten – Auswirkungen für IT-Projekte und agile Modelle

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In einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. August 2025 (Az. IX R 23/24) wurde eine wichtige Frage zur steuerlichen Anerkennung von Verlusten aus der Vermietung von Ferienwohnungen geklärt. Dabei ging es um die Frage, unter welchen Bedingungen Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung steuerlich anerkannt werden, wenn die Immobilie ausschließlich an Feriengäste vermietet wird.