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Postreform: Alles geht schneller nur die Post nicht?

25. September 2024

Einspruchsfristen werden ab 01.01.2025 angepasst

News zum Thema Steuern bei LKC Ottobrunn

Ab dem Jahr 2025 hat die Post bis zu vier Tage Zeit, Briefe zuzustellen. Der Gesetzgeber passt nun auch die Zustellungsfristen an, z. B. bei Steuerbescheiden. Sie gelten künftig erst ab vier Tagen als zugestellt, unabhängig davon, ob sie per Brief oder elektronisch versendet wurden. Fällt der vierte Werktag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sich die Frist entsprechend. Die Regelungen finden sich in §§ 122 und 122a AO und gilt ab 01.01.2025.

Weitere News

Stundung des Kaufpreises: Schenkung oder Kapitaleinkünfte?

Die Stundung einer Kaufpreisforderung aus der Grundstücksveräußerung kann Kapitaleinkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG auslösen, es sei denn, der Zinsvorteil wird ausdrücklich verschenkt und als Schenkung nach § 7 Abs. 1 ErbStG behandelt. Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass in solchen Fällen die Schenkungssteuer Vorrang hat (FG Schleswig-Holstein, 17.09.2024, 4 K 34/24).

Wichtige Information: Unsere Kanzlei zieht um

Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Partnerinnen und Partner,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Kanzlei, LKC Ottobrunn, in neue, moderne Räumlichkeiten umzieht. Im Zeitraum vom 23. Oktober bis zum 28. Oktober 2024 werden wir unsere Büros in den dritten Stock des Gebäudes The View an der Alten Landstraße 27, 85521 Ottobrunn verlegen.

Zur Nichtigkeit von Grundstückskaufverträgen bei Schwarzgeldabreden

**Einführung**

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. März 2024 (V ZR 115/22) befasst sich mit der Frage der Nichtigkeit von Grundstückskaufverträgen bei sogenannten Schwarzgeldabreden. Solche Abreden liegen vor, wenn der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis niedriger beurkundet wird, um Steuern zu hinterziehen. Diese Entscheidung klärt wichtige Rechtsfragen und grenzt die Rechtsprechung zur Nichtigkeit von Werkverträgen im Zusammenhang mit Schwarzgeldabreden klar ab.

Anerkennung der Gewinnverteilungsabrede als Tätigkeitsvergütung bei vermögensverwaltender Personengesellschaft

#### Hintergrund und Relevanz

Die Anerkennung der Gewinnverteilungsabrede als Tätigkeitsvergütung ist insbesondere bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften von Bedeutung. Diese Regelung beeinflusst die steuerliche Behandlung der Gewinne und die Einkommensbesteuerung der Gesellschafter. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. April 2024 hat in diesem Zusammenhang Klarheit geschaffen.