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Bewertung von Personengesellschaften: Ein kritischer Blick auf die Steuerbetrachtung

19. Oktober 2023

Im Jahr 2017 beleuchteten unsere Partner Sandra Schweizer und Dr. Robert Konold in ihrem zweiteiligen Aufsatz im "Deutschen Steuerrecht" (DStR 2017, 511 ff.) tiefgreifende Aspekte der Bewertung von Personengesellschaften. Der Fokus lag insbesondere auf den Herausforderungen, die das TAX-CAPM-Modell in der Praxis mit sich bringt, und den oft unterschätzten Komplexitäten bei der Wahl des angemessenen Einkommensteuersatzes in Bewertungsmodellen.

News zum Thema Bewertung bei LKC Ottobrunn

Der Aufsatz betont die Notwendigkeit, über pauschale Annahmen hinauszugehen, die in der Bewertungspraxis häufig verwendet werden, wie z.B. die vereinfachende Verwendung eines einheitlichen Ertragsteuersatzes von 35 %. Schweizer und Konold argumentieren, dass diese Methode zu Ungenauigkeiten führen kann, insbesondere da sie keine Anpassungen für den Solidaritätszuschlag oder die Kirchensteuer zulässt. Noch wichtiger ist, dass sie die Relevanz des Spitzensteuersatzes hervorheben, der oft eine realistischere Basis für die Bestimmung der steuerlichen Belastung darstellt, insbesondere in Anbetracht der Ertragsniveaus, die bei Personengesellschaften üblich sind. Der Aufsatz ist Teil bewertungsrechtlichen Literatur geworden (vgl. z.B. Rössler/Troll, BewG, Werkstand: 36. EL Juni 2023; Scherer, Unternehmensnachfolge, 6. Auflage 2020).

Seit der Veröffentlichung des Aufsatzes hat Sandra Schweizer ihre Expertise weiter vertieft und 2023 die Zusatzqualifikation als Auditor des IDW erlangt, was das fortgesetzte Engagement von LKC Ottobrunn für Exzellenz und Weiterbildung unterstreicht. Ihr erweitertes Wissen stärkt unsere Fähigkeit, nuancierte steuerliche Überlegungen in Bewertungsprozessen zu navigieren, eine Kompetenz, die in der aktuellen wirtschaftlichen Landschaft von unschätzbarem Wert ist.

Wir laden Sie ein, sich mit den detaillierten Einsichten von Schweizer und Konold im DStR vertraut zu machen, die eine fundierte Grundlage für strategische Entscheidungen bieten. Unser Team, bereichert durch kontinuierliche Weiterbildung und praktische Erfahrung, steht bereit, um Sie durch die komplexen Aspekte der Bewertung von Personengesellschaften zu führen.

Weitere News

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung: Wichtige Klarstellungen zur zeitlichen Betrachtung

Mit Urteil v. 17.10.2024 entschied der BFH, einer grundstücksverwaltenden Kapitalgesellschaft stehe die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG nicht zu, wenn sie ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums („zu Beginn des 31.12.“) veräußere. In diesem Fall ist sie in zeitlicher Hinsicht nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig. Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist ein entscheidendes Instrument für Immobilienunternehmen, um die Steuerlast auf gewerbliche Erträge zu minimieren. Doch aktuelle Urteile des BFH verdeutlichen die strengen Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der zeitlichen Anforderungen. Insbesondere beim Verkauf des letzten Grundstücks sind Details von zentraler Bedeutung, die über den Anspruch auf die Kürzung entscheiden können.

Stundung des Kaufpreises: Schenkung oder Kapitaleinkünfte?

Die Stundung einer Kaufpreisforderung aus der Grundstücksveräußerung kann Kapitaleinkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG auslösen, es sei denn, der Zinsvorteil wird ausdrücklich verschenkt und als Schenkung nach § 7 Abs. 1 ErbStG behandelt. Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass in solchen Fällen die Schenkungssteuer Vorrang hat (FG Schleswig-Holstein, 17.09.2024, 4 K 34/24).

Wichtige Information: Unsere Kanzlei zieht um

Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Partnerinnen und Partner,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Kanzlei, LKC Ottobrunn, in neue, moderne Räumlichkeiten umzieht. Im Zeitraum vom 23. Oktober bis zum 28. Oktober 2024 werden wir unsere Büros in den dritten Stock des Gebäudes The View an der Alten Landstraße 27, 85521 Ottobrunn verlegen.