Der Aufsatz betont die Notwendigkeit, über pauschale Annahmen hinauszugehen, die in der Bewertungspraxis häufig verwendet werden, wie z.B. die vereinfachende Verwendung eines einheitlichen Ertragsteuersatzes von 35 %. Schweizer und Konold argumentieren, dass diese Methode zu Ungenauigkeiten führen kann, insbesondere da sie keine Anpassungen für den Solidaritätszuschlag oder die Kirchensteuer zulässt. Noch wichtiger ist, dass sie die Relevanz des Spitzensteuersatzes hervorheben, der oft eine realistischere Basis für die Bestimmung der steuerlichen Belastung darstellt, insbesondere in Anbetracht der Ertragsniveaus, die bei Personengesellschaften üblich sind. Der Aufsatz ist Teil bewertungsrechtlichen Literatur geworden (vgl. z.B. Rössler/Troll, BewG, Werkstand: 36. EL Juni 2023; Scherer, Unternehmensnachfolge, 6. Auflage 2020).
Seit der Veröffentlichung des Aufsatzes hat Sandra Schweizer ihre Expertise weiter vertieft und 2023 die Zusatzqualifikation als Auditor des IDW erlangt, was das fortgesetzte Engagement von LKC Ottobrunn für Exzellenz und Weiterbildung unterstreicht. Ihr erweitertes Wissen stärkt unsere Fähigkeit, nuancierte steuerliche Überlegungen in Bewertungsprozessen zu navigieren, eine Kompetenz, die in der aktuellen wirtschaftlichen Landschaft von unschätzbarem Wert ist.
Wir laden Sie ein, sich mit den detaillierten Einsichten von Schweizer und Konold im DStR vertraut zu machen, die eine fundierte Grundlage für strategische Entscheidungen bieten. Unser Team, bereichert durch kontinuierliche Weiterbildung und praktische Erfahrung, steht bereit, um Sie durch die komplexen Aspekte der Bewertung von Personengesellschaften zu führen.