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Steuern – Archiv

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung: Wichtige Klarstellungen zur zeitlichen Betrachtung

Mit Urteil v. 17.10.2024 entschied der BFH, einer grundstücksverwaltenden Kapitalgesellschaft stehe die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG nicht zu, wenn sie ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums („zu Beginn des 31.12.“) veräußere. In diesem Fall ist sie in zeitlicher Hinsicht nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig. Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist ein entscheidendes Instrument für Immobilienunternehmen, um die Steuerlast auf gewerbliche Erträge zu minimieren. Doch aktuelle Urteile des BFH verdeutlichen die strengen Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der zeitlichen Anforderungen. Insbesondere beim Verkauf des letzten Grundstücks sind Details von zentraler Bedeutung, die über den Anspruch auf die Kürzung entscheiden können.

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Anerkennung der Gewinnverteilungsabrede als Tätigkeitsvergütung bei vermögensverwaltender Personengesellschaft

#### Hintergrund und Relevanz

Die Anerkennung der Gewinnverteilungsabrede als Tätigkeitsvergütung ist insbesondere bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften von Bedeutung. Diese Regelung beeinflusst die steuerliche Behandlung der Gewinne und die Einkommensbesteuerung der Gesellschafter. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. April 2024 hat in diesem Zusammenhang Klarheit geschaffen.

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Das Wachstumschancengesetz (2024) – steuerliche Auswirkungen

Das Wachstumschancengesetz, welches am 22. März 2024 vom Bundesrat bestätigt und am 27. März 2024 verkündet wurde, zielt darauf ab, im Angesicht multipler Krisen und der Notwendigkeit zur Dekarbonisierung und Anpassung an den demografischen Wandel, ein jährliches Entlastungsvolumen von zunächst geplanten 7 Mrd. EUR zu realisieren, um die steuerlichen Rahmenbedingungen für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen zu verbessern. Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses wurden jedoch diverse Anpassungen vorgenommen, sodass letztendlich von dem ursprünglichen Entlastungsvolumen von 7 Mrd. EUR jährlich etwa 3,2 Mrd. EUR realisiert werden konnten.

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Mitarbeiterbeteiligung und Steuerrecht: Aktuelles BFH-Urteil zur Veräußerung

In einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 14. Dezember 2023, Aktenzeichen VI R 1/21, wurde eine wesentliche Entscheidung zur steuerlichen Behandlung von Gewinnen aus der Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung gefällt. Diese Entscheidung, veröffentlicht in StuB 6/2024 S. 236, hat bedeutende Auswirkungen für Arbeitnehmer, die an ihrem Arbeitgeber beteiligt sind.

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Immer wieder die „Doppelte Haushaltsführung“

Das Thema „Doppelte Haushaltsführung“ ist für viele Berufstätige von großer Bedeutung, insbesondere wenn es um die steuerliche Absetzbarkeit von Ausgaben für einen Zweitwohnsitz geht. Gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG und § 4 Abs. 5 Nr. 6a EStG können bestimmte Kosten für die doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies schließt Mietkosten, Einrichtung und Fahrtkosten ein. Die genauen Voraussetzungen und Einschränkungen sind jedoch komplex und wurden durch aktuelle Gerichtsurteile weiter präzisiert.

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Urteil des BFH zur leichtfertigen Steuerverkürzung in der Grunderwerbsteuer

Anforderungen an die Steuerpflichtigen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 16.05.2023 (Az. II R 35/20) wichtige Klarstellungen zur leichtfertigen Steuerverkürzung im Kontext der Grunderwerbsteuer vorgenommen. Das Urteil verdeutlicht, dass die Anzeigepflichten im Rahmen der Grunderwerbsteuer von objektiver Natur sind und bei Nichtbeachtung zu erheblichen Konsequenzen führen können.

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Neues zu zurückgezahlten Erstattungszinsen i.S.d. § 233a Abs. 1 AO

als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen, BFH v. 1.8.2023 – VIII R 8/21

Werden Erstattungszinsen zur Einkommensteuer i.S.d. § 233a Abs. 1 AO zugunsten des Steuerpflichtigen festgesetzt und an ihn ausgezahlt, und zahlt der Steuerpflichtige diese Zinsen aufgrund einer erneuten Zinsfestsetzung nach § 233a Abs. 5 S. 1 AO an das Finanzamt zurück, kann die Rückzahlung zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG führen.

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Wichtige Klarstellungen und Neuerungen im Bereich Homeoffice ab 2023

Am 15. August 2023 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Schreiben, das entscheidende Klarstellungen zu den ab 2023 geltenden Regelungen für das häusliche Arbeitszimmer und die Homeoffice-Pauschale bietet. Diese Änderungen, basierend auf dem Jahressteuergesetz 2022 und präzisiert durch das BMF-Schreiben, bringen wichtige Neuerungen für Arbeitnehmer und Unternehmen mit sich.

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BFH-Urteil vom 20. September 2022

Kritische Betrachtung des Anteilstausches von Kapitalgesellschaftsanteilen unter Wert

In einem aktuellen Urteil vom 20. September 2022 hat der Bundesfinanzhof (BFH) zu einer Steuergestaltung Stellung genommen. Im Kern ging es um die wechselseitige Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen unter Wert, auch bekannt als Anteilsrotation.

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Wichtiges Update zur e-Rechnung: Neue BMF-Information – Oktober 2023

(Aktenzeichen III C 2 – S 7287-a/23/10001 :007, DOK 2023/0922192)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat aktuell ein neues Schreiben (Aktenzeichen 2023/0922192) veröffentlicht, welches wichtige Informationen zur bevorstehenden Verpflichtung zur Verwendung elektronischer Rechnungen enthält. Dieses Update ist besonders relevant für Unternehmen, die Geschäfte im B2B-Bereich tätigen, da die Änderungen direkte Auswirkungen auf die Rechnungsstellungspraktiken haben werden.

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Schenkungsteuerrechtliche Steuerbefreiung als Familienheim auch bei Erwerb von Gesamthandseigentum

Revision bei BFH aber zugelassen
FG München, Urt. v. 21.6.2023 – 4 K 1639/21, BeckRS 2023, 20147, (Rev. eingelegt, Az. BFH: II R 18/23)

Im Falle der Nutzung der Schenkungsteuerlichen Begünstigung zum sog. Familienheim gibt es immer wieder Risiken bei der Gestaltung. Vorliegend ein aktueller Fall des FG München zur Übertragung zwischen Eheleuten. Im Fall einer von einem Ehepaar zu eigenen Wohnzwecken genutzten, jedoch zunächst allein der Ehefrau gehörenden Immobilie ist die schenkungsteuerliche Steuerbefreiung als Familienheim für den Ehemann nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Ehefrau die Immobilie unentgeltlich in das Gesellschaftsvermögen einer zuvor gemeinsam mit ihrem Ehemann gegründeten GbR eingebracht hat.

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Behandlung von Grundstücken mit Lagerbewirtschaftung als schädliches Verwaltungsvermögen

Aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs – In einer jüngsten Entscheidung hat der Bundesfinanzhof (BFH) wichtige Klärungen im Zusammenhang mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorgenommen, insbesondere im Hinblick auf die Behandlung von Betriebsvermögen. Das Urteil (Aktenzeichen II R 21/21), veröffentlicht am 19. Oktober 2023, befasst sich mit der Frage des schädlichen Verwaltungsvermögens im Kontext der Lagerbewirtschaftung.

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